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Staatskanzlei Luzern

Hochwasser - Mitteilung an die Bevölkerung von Rothenburg: Information zur Trinkwasserqualität

Luzern (ots)

Das Einzugsgebiet der Gemeinde Rothenburg mit
Ausnahme der Gehöfte im oberen Gemeindegebiet (nördlich Speckbaum)
wird durch die Wasserversorgung der Korporation Rothenburg seit
Jahren mit Wasser ab Wasserversorgung Emmen versorgt.
Am Montag, 22. August 2005, mussten wir die Bevölkerung über die
Verunreinigung des Trinkwassers orientieren (via Radio und Zeitungen
sowie Flugblätter in den Ladengeschäften), dass das Trinkwasser von
Rothenburg verunreinigt sein kann. Da die Analysen der Wasserproben
jeweils mindestens 3 Tage in Anspruch nehmen, muss nach wie vor von
einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität ausgegangen werden.
Das Trinkwasser ist nur abgekocht für die Zubereitung von
Lebensmitteln und dergleichen zu verwenden. Obwohl in den meisten
Fällen das Wasser glasklar aus dem Wasserhahnen fliesst, kann auf das
Abkochen nicht verzichtet werden.
Die folgenden Vorsichtsmassnahmen sind deshalb immer noch
einzuhalten:
  • Kein ungekochtes Leitungswasser trinken und auch nicht für die Medikamenteneinnahme oder zum Zähneputzen verwenden.
  • Ungekochtes Leitungswasser nicht zur Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln (z.B. zum Salatwaschen oder Anrühren von Schoppen) verwenden.
Was können Sie tun:
  • Abkochen des Leitungswassers, mindesten bei 100°C während 10 Minuten, damit das Trinkwasser verwendet werden kann.
  • Wasser aus dem Wassererwärmer (Boiler) kann nicht wie abgekochtes Wasser verwendet werden.
  • Es muss beachtet werden, dass abgekochtes Wasser nicht länger als 2 Tage aufbewahrt wird.
  • Mineralwasser verwenden.
  • Kaffeemaschinen nur mit abgekochtem Wasser betreiben.
Was wird bei der Wasserversorgung Emmen/Rothenburg jetzt
vorgenommen:
  • Seit gestern Abend wird Javellauge in das Trinkwasser eingeimpft. Es kann allenfalls Chlorgeschmack bemerkt werden.
  • Ab Mittwoch 24. August 2005, werden die Reservoirkammern gereinigt und desinfiziert.
Dieser Aufruf ist gültig bis zum Widerruf durch den Gemeinderat
Rothenburg und die Wasserversorgung Rothenburg. Der Widerruf erfolgt
über Radiomeldungen (DRS 1) sowie über die Tageszeitungen und den
öffentlichen Anschlagkasten bei der Kirche.

Kontakt:

GEMEINDERAT ROTHENBURG / KORPORATION ROTHENBURG
Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch

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