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Staatskanzlei Luzern

Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann KGFM

Luzern (ots)

Die Kommission für Gleichstellung von Frau und
Mann KGFM des Kantons Luzern spricht sich für ein JA zum
Partnerschaftsgesetz aus. Dies aus folgenden Gründen:
Artikel 8 der Bundesverfassung besagt, dass niemand aufgrund
seiner Lebensform diskriminiert werden darf.
Gleichgeschlechtliche Paare haben dem zu Folge ein Anrecht auf
Gleichstellung/Gleichbehandlung wie heterosexuelle Paare.
Die eingetragene Partnerschaft verbindet die Partnerinnen bzw.
Partner in gemeinsamer Verantwortung und bringt ihnen Rechte und
Pflichten - auch zum Nutzen von Gesellschaft und Staat.
Kontakt
Regula Marty-Tanno
Tel.: +41/41/228'67'12
E-Mail:  regula.marty@lu.ch

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