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Kanton Luzern erwägt Sistierung des Ausschreibungsverfahrens

Luzern (ots)

Das Bundesamt für Verkehr hat vertrauliche
Unterlagen an Transportunternehmungen versandt, die an der
Ausschreibung über Linien der Auto AG Rothenburg mitbeteiligt waren.
Dies hat nach Auffassung des Bau-, Umwelt- und
Wirtschaftsdepartements (BUWD) zur Folge, dass geplante
Ausschreibungen der betroffenen Linien im öffentlichen Verkehr des
Kantons Luzern eventuell zeitlich verschoben oder andere Lösung
gesucht werden müssen. Das BUWD hat zudem das Bundesamt für Verkehr
aufgefordert, in dieser Sache rasch Klarheit über die Tragweite und
Konsequenzen zu schaffen und weist auf das Problem des noch nicht
absehbaren Schadens hin.
Die vom Kanton Luzern zusammen mit dem Kanton Aargau und dem
Bundesamt für Verkehr im September 2001 veranlasste Ausschreibung von
Linien des öffentlichen Verkehrs der Auto AG Rothenburg (AAGR) ist
von den Kantonen Luzern und Aargau und dem Bundesamt für Verkehr im
November 2004 abgebrochen worden, weil das Rechtsverfahren sich stark
verzögerte. In ihrer Begründung zum Abbruch des
Ausschreibungsverfahrens wiesen sie darauf hin, dass eine Vergabe
frühestens auf das Fahrplanjahr 2007 - also nach Ablauf der bis Ende
2006 gültigen Offerten - möglich gewesen wäre. Gegen den Entscheid
des Departements für Umwelt-, Verkehr-, Energie und Kommunikation
(UVEK) vom 22.11.2004 über die Abschreibung des Verfahrens haben die
Verkehrsbetriebe Luzern AG sowohl beim Bundesgericht als auch beim
Bundesrat Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht hat kürzlich
entschieden, auf die Beschwerde der VBL AG nicht einzutreten. Der
Entscheid des Bundesrates in dieser Sache steht noch aus. Da die
Konzession für die von der Auto AG Ro thenburg betriebenen Linien
Ende dieses Jahres auslaufen, beantragte sie kürzlich beim Bundesamt
für Verkehr eine Verlängerung der Konzession für diese Linien. Als
Beilage zu diesem Konzessionsverlängerungsgesuch wurde ordnungsgemäss
eine Planrechung für die Jahre 2006 bis 2009 beigelegt. Diese
Planrechnung umfasst alle von der AAGR betriebenen Linien
(Luzern-Beromünster, Luzern-Emmen-Rüeggisingen, Emmer Busbetrieb) und
enthält Geschäftsgeheimnisse der Auto AG Rothenburg. Im Rahmen des
Vernehmlassungsverfahrens zur Konzessionsverlängerung wurde diese
Planrechnung vom Bundesamt für Verkehr auch verschiedenen
Transportunternehmungen im Einzugsgebiet der Auto AG Rothenburg
zugestellt, so auch der VBL AG. Damit ist der freie Wettbewerb nicht
mehr gewährleistet. Mit der Bekanntgabe der Planrechnung hat das
Bundesamt für Verkehr als Besteller den Grundsatz der Vertraulichkeit
verletzt. Das Bundesamt für Verkehr hat sich inzwischen bei der Auto
AG Rothenburg für diesen wie es schreibt „unverzeihlichen Fehler" in
aller Form entschuldigt und die Planrechnung von allen
Vernehmlassungsadressaten zurückgefordert und zwischenzeitlich auch
vollzählig erhalten. Das Bundesamt für Verkehr verspricht in seinem
Schreiben an den VR-Präsidenten der Auto AG Rothenburg, dass es alles
daran setzen werde, um im Gespräch mit den Betroffenen eine Lösung zu
finden. Gestützt auf diese vom Bundesamt für Verkehr zu
verantwortende Sachlage will das Bau-, Umwelt- und
Wirtschaftsdepartement rasch klären lassen, ob geplante
Ausschreibungen eventuell verschoben werden müssen oder ob andere
Lösungen zu treffen sind. Es hat das Bundesamt für Verkehr deshalb
aufgefordert, rasch die damit verbundenen Konsequenzen für weitere
Ausschreibungen im Kanton Luzern darzulegen und intern Massnahmen zu
treffen, damit sich derartige schwerwiegende Pannen nicht
wiederholen. Sobald die Resultate dieser Abklärungen vorliegen, wird
das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement über das weitere
Vorgehen entscheiden.

Kontakt:

Fredy Rey
Kantonsingenieur
Leiter Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) Bau-, Umwelt und
Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern
Tel.: +41/76/381'05'30

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