Tous Actualités
Suivre
Abonner Staatskanzlei Luzern

Staatskanzlei Luzern

Revision der Strafprozessordnung geht in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Der Entwurf der Revision der kantonalen
Strafprozessordnung (StPO) und weiterer kantonaler Erlasse im
Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen allgemeinen Teils des
Schweizerischen Strafgesetzbuches (AT StGB) und des neuen
Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht geht in die Vernehmlassung.
Bis zum 28. Oktober 2004 sind Parteien, Gerichte,
Strafverfolgungsbehörden, amtliche Verteidiger,
Strafvollzugsbehörden, Gefängnisse und Vollzugsinstitutionen sowie
interessierte Organisationen eingeladen, zum Revisionsentwurf
Stellung zu nehmen.
Die eidgenössischen Räte haben am 13. Dezember 2002 die Änderung
des allgemeinen Teils des schweizerischen Strafgesetzbuches (AT
StGB), am 21. März 2003 die Änderungen des Militärstrafgesetzbuches
sowie am 20. Juni 2003 ein neues Bundesgesetz über das
Jugendstrafrecht beschlossen. Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung
dieser neuen Bundesvorschriften noch nicht beschlossen,
voraussichtlich werden sie auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt.
Wichtige Änderungen im neuen Bundesrecht:
  • Kurze Freiheitsstrafen sollen nur noch ausnahmsweise zur Anwendung gelangen. An deren Stelle treten Geldstrafen im Tagessatzsystem und gemeinnützige Arbeit.
  • Bei schweren Delikten und bei gemeingefährlichen Tätern und Täterinnen werden die Strafen markant verschärft. Die Sicherungsverwahrung wird umfassender als im bisherigen Recht ausgestaltet. Die Verwahrung kann früher ausgesprochen werden. Bei gemeingefährlichen Straftätern und Straftäterinnen kann eine bedingte Entlassung erst erfolgen, wenn ein psychiatrisches Gutachten vorliegt und eine spezielle Fachkommission die geplante bedingte Entlassung ausdrücklich empfiehlt.
  • Das Jugendstrafrecht wird nicht mehr im Erwachsenenstrafrecht geregelt, sondern neu in einem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht. Die wichtigsten Neuerungen sind die Anhebung des Strafmündigkeitsalters von 7 auf 10 Jahre, die Erhöhung der Einschliessungsstrafe bei Jugendlichen über 16 Jahre mit einem Freiheitsentzug bis zu 4 Jahren und die flexiblere Gestaltung des Sanktionensystems. Der Vollzug soll möglichst nach erzieherischen Gesichtspunkten gestaltet werden.
Mit der vorliegenden Revision der kantonalen Strafprozessordnung
sowie der weiteren Erlasse wird die Umsetzung der neuen
Bundesvorschriften sichergestellt. Dabei werden nur zwingend
notwendige Änderungen vorgenommen, da dieses Gesetz in absehbarer
Zeit durch eine schweizerische Strafprozessordnung abgelöst wird. Auf
eine Strafprozessordnung für das Jugendstrafgesetz wurde unter diesen
Umständen ebenfalls verzichtet.
Hinweis: Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich im Internet
unter http://www.lu.ch/jsd_projekte_themen.htm

Kontakt:

Dr. Peter Emmenegger
Projektleiter AT StGB
Tel. +41/41/228'59'16

Plus de actualités: Staatskanzlei Luzern
Plus de actualités: Staatskanzlei Luzern
  • 20.07.2004 – 08:45

    Gefragter Datenschutz muss sparen

    Luzern (ots) - Im Jahr 2003 bearbeitete der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern 111 Geschäftsfälle (was gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von 46% entspricht). Sowohl Private als auch Gemeindebehörden wenden sich immer öfter an den Datenschutzbeauftragten, da das Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und der Informationsgesellschaft immer grösser wird. Gleichzeitig wird der Datenschutz überdurchschnittlich durch ...

  • 19.07.2004 – 11:14

    Einladung an die Medien: Veranstaltung zu Haushaltsunfälle im Kindesalter, Samstag, 31. Juli

    Luzern (ots) - Der Haushalt übt eine geradezu magische Anziehungskraft auf Kinder aus. Sie sehen, wie ihre Eltern und älteren Geschwister Haushaltsgeräte, Küche usw. benutzen und wollen das Gesehene nachahmen. Dies führt immer wieder zu Unfällen, da die Kinder die erforderlichen Fähigkeiten im Umgang mit diesen Geräten noch nicht haben. Vorsicht ist besser ...

  • 19.07.2004 – 08:00

    Sozialhilfegesetz soll geändert werden

    Luzern (ots) - Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Anlass dafür bildet in erster Linie die gegenwärtige Regelung des Lastenausgleichs in der Sozialhilfe. Der Lastenausgleich will Gemeinden, deren Belastung durch die Sozialhilfe über dem kantonalen Durchschnitt liegt, entlasten. Der Lastenausgleich wird über einen Pool finanziert, welcher ausschliesslich von den ...