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Qualität in der Sozialhilfe zahlt sich aus

Luzern (ots)

Aufgabenzuteilung Kanton-Gemeinden: Projekt Soziales und Integration
Im Bereich Sozialhilfe bleiben die gesetzlichen
Grundlagen im Grundsatz unverändert. Anpassungen braucht es indessen
im Bereich der Qualität. So lautet die Quintessenz der Arbeitsgruppe
"Soziales und gesellschaftliche Integration" der Aufgabenzuteilung
zwischen Kanton und Gemeinden. Aber bringt dieser Ausbau an Qualität
nicht zwingend auch höhere Kosten? Nein, nicht zwingend, meint Urs
Vogel, externer Berater.
Urs Vogel verweist auf die wirtschaftliche Sozialhilfe (siehe
Kasten), wo es um die finanzielle Unterstützung geht, und meint.
"Nach wie vor gelten dort die so genannten SKOS-Richtlinien als
wegleitend, an dieser gesetzlichen Grundlage ändert sich mit der
Aufgabenzuteilung also gar nichts." Gesetzliche Grundlagen gibt es
aber auch im Bereich persönlicher Sozialhilfe. Hier soll eine
Anpassung stattfinden, wenn es nach der Arbeitsgruppe "Soziales und
gesellschaftliche Integration" geht. Denn hier stelle sich die Frage,
ob diese Grundlagen in der Praxis tatsächlich angewandt werden.
Sicher sei, dass sehr grosse Unterschiede zwischen Gemeinden und
Regionen bestehen würden, sagt Urs Vogel und erklärt: "In der Stadt
gibt es eine grössere Dichte von Beratungsstellen, das sind in der
Regel staatliche und private Institutionen. Solche Angebote sind auf
der Landschaft weniger vorhanden. Dort gibt es zum Teil fast nur die
Sozialberatungszentren (SOBZ);
Qualität und Professionalität
Geht es nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe soll das ändern.
Warum? "Wenn ich ein Problem habe und Hilfe suche, dann macht es
einen Unterschied, ob ich auf jemanden treffe mit Berufserfahrung und
fachlichem Hintergrund oder auf jemanden, der ohne Ausbildung ist und
sich nur selten mit solchen Frage befassen muss", meint Vogel. Die
Arbeitsgruppe komme deshalb zum Schluss, dass es eine Frage der
Qualität ist, wie eine gesetzliche Grundlage in der Praxis umgesetzt
werde.
Qualität und Grösse
Urs Vogel verweist auf unsere Gesellschaft, in der in den
vergangen Jahrzehnten alles komplexer geworden ist. Diese Komplexität
habe ihren Niederschlag auch im Sozialbereich gefunden. Der
Projektberater ist überzeugt, dass es im Jahr mindestens 20-30
ähnliche Fälle brauche, um ein erforderliches Know-how aufzubauen:
"Selbst Sozialarbeiter/innen, die in ihrem Berufsalltag nicht mit
Fragen eines Spezialgebietes konfrontiert sind, verfügen im gegebenen
Fall nicht über die notwendigen Kenntnisse." Die Lösung des Problems
sieht die Arbeitsgruppe bei den so genannten Kompetenzzentren. Hier
fallen genügend Sachgeschäfte an und sie können somit in hoher
Qualität abgewickelt werden.
In einen komplexen Fall sind oft verschiedenste Disziplinen
(Sozialarbeit, Psychologie, Rechtswissenschaft usw.) involviert: In
einem Zentrum wäre dieser wichtige Austausch zwischen den Disziplinen
möglich - ein weiterer Garant für Qualität. Urs Vogel verweist auf
die SOBZ, die bereits heute eine ähnliche Struktur aufweisen würden.
Er könnte sich vorstellen, dass das bestehende Angebot mit
zusätzlichen Leistungen wie Mandatsführung im Vormundschaftsbereich,
Abklärungsdienste oder zentrale Alimenteninkasso- und Bevorschussung 
ausgebaut werden könnte.
Für Bevölkerung und Behörde (die Behörde gehört auch zur
Kundschaft!)
Der Nutzen solcher Zentren läge in erster Linie bei der
Bevölkerung, davon ist Vogel überzeugt. Die Dienstleistungen würden
standardisiert und wären über den ganzen Kanton hinweg in gleicher
Quantität und Qualität erhältlich. Aber auch die Behörde hätte einen
Gewinn, weil Entscheide leichter zu fällen sind, wenn die
Sachgeschäfte in bester Qualität vorbereitet wurden. Das hätte eine
Entlastung der Behörde zur Folge, diese könnte sich vermehrt der
Führungsaufgabe widmen.
Ist das bezahlbar?
So weit, so gut, aber ist diese höhere Qualität auch bezahlbar?
Urs Vogel: "Um alle Missverständnisse auszuräumen, erhöhte Qualität
bedeutet nicht, vermehrte Gelder an Sozialhilfeempfangende
auszubezahlen. Die Skos-Richtlinien bleiben unangetastet." Der Jurist
versteht die Sozialhilfe als unterstes Netz. Ihm vorgelagert sind
zahllose andere Netzte: Prämienverbilligung, Stipendien,
Krankentaggeld-versicherung, Ergänzungsleistungen und Invalidenrente
usw.: "Dieses System ist sehr komplex und unübersichtlich. Werden am
Anfang nicht die richtigen Fragen gestellt, wird keine seriöse
Fallaufnahme gemacht, kann dem Staat relativ viel Geld verloren
gehen." Er kennt ein Beispiel aus einer Stadt ausserhalb des Kantons,
bei der nach Überprüfung des Sozialamtes, 1,2 Millionen Franken
umgelagert werden konnten. "Qualität ist wichtig, damit solche
Abklärungen fachgerecht gemacht werden können. Sie erfordert am
Anfang vermehrte Investitionen in die Strukturkosten (Fachpersonal),
doch am Ende macht sie sich in der Regel durch Einsparungen bei den
Unterstützungsaufwendungen  bezahlt."
Bernadette Kurmann
Legende: Urs Vogel von Vogel-Consulting ist Sozialarbeiter und
Jurist und externer Begleiter beim Projekt Soziales und
gesellschaftliche Integration bei der Aufgabenzuteilung
Kanton-Gemeinden. (Foto zu beziehen bei  afg@lu.ch)
Kasten
Sozialhilfe - was ist das?
Die Sozialhilfe besteht aus vier Bereichen: Generelle Sozialhilfe,
wirtschaftliche Sozialhilfe, persönliche Sozialhilfe und
Sonderhilfen.
  • Generelle Sozialhilfe ist vorsorgend und fördernd. Im Kanton Luzern existieren zahlreiche Institutionen mit Hilfsangeboten. Kanton und Gemeinden unterstützen solche Institutionen finanziell (Pro Juventute-Begleitetes Besuchsrecht, Fachstelle für Schuldensanierung, Benevol Luzern, usw.)
  • Die persönliche Sozialhilfe hat vorbeugenden Charakter. Sie unterstützt Personen, die sich in einer persönlichen (nicht finanziellen) Notlage befinden durch Betreuung und Beratung.
  • Wirtschaftliche Sozialhilfe unterstützt mit finanziellen Mitteln Personen, die über zu wenig Mittel verfügen, um ihren Lebensalltag und der ihrer Familie zu bestreiten.
Unter Sonderhilfen fallen: Inkassohilfe und Bevorschussung von
Kinderalimenten, Mutterschaftsbeihilfe, Sozialhilfe für Asylbewerber
und Flüchtlinge usw.

Kontakt:

Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch

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