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Gemeindereform 2000+: Aufgabenzuteilung Soziales

Luzern (ots)

Der Kanton wird nicht auf den Kopf gestellt
Seit 1997 ist die Gemeindereform 2000+ in vollem
Gange. Aktuellstes Geschäft ist die Aufgabenzuteilung und dort das
Projekt "Soziales und gesellschaftliche Integration". Erste Resultate
sind in einem Echoraum vorgestellt worden.
"Bei der Aufgabenzuteilung wird geprüft, ob die Aufgaben der
öffentlichen Hand am richtigen Ort angesiedelt sind oder ob sie mit
Vorteil verschoben werden müssen", erklärt Daniel Wicki,
Projektleiter des Kantons, Sinn und Zweck der Aufgabenzuteilung. In
einem ersten Schritt ist diese Zuteilung von Fachleuten vorgenommen
worden, in einem zweiten müssen die finanziellen Konsequenzen
überprüft werden.
Aufteilung der Kompetenzen
"Der Kanton wird nicht ganz auf den Kopf gestellt, doch Akzente
sind gesetzt worden", fasst Daniel Wicki die Resultate der Fachgruppe
zusammen. (siehe Kasten) Die vielleicht einschneidenste Massnahme im
Sozialbereich ist die Trennung zwischen den Kompetenzebenen: In
Zukunft sollen diejenigen Personen, die einen Entscheid vorbereiten
nicht auch diejenigen sein, die über ihn entscheiden oder (bei der
Vormundschaft) ihn durchführen. Daniel Wicki rechnet damit, dass
diese Forderung nicht nur auf offene Ohren stossen wird. Ihm ist
deshalb klar, dass eine solche Änderung sehr gut vorbereitet und mit
langen Übergangsfristen versehen werden muss.
Kanton gibt Standards vor
Geht es nach der Fachgruppe "Soziales und gesellschaftliche
Integration", wird der Kanton im Sozialbereich in Zukunft Standards
vorschreiben. So wird im Bereich Sozialhilfe nebst der
wirtschaftlichen auch die persönliche Sozialhilfe ebenso wichtig. "Es
ist entscheidend, dass Sozialhilfeempfangende begleitet werden, dass
geschaut wird, mit welcher  Unterstützung und welchen Massnahmen sie
ihr Leben besser gestalten. Hier sind die Fachleute der Meinung, dass
durch eine noch bessere Betreuung Kosten gespart werden können",
erklärt Daniel Wicki. Andere Standards sind die SKOS-Richtlinien oder
ein Anforderungskatalog an die Qualifikation der Sachbearbeiterinnen
und -bearbeiter.
Zusammenarbeit in Kompetenzzentren
Diese Qualitätsvorgaben dürften dazu führen, dass sich mehrere
Gemeinden neu in Komptenzzentren zusammentun. Nach Meinung der
Arbeitsgruppe werden vor allem kleine Gemeinden durch ein solches
Zentrum entlastet. Der Sozialbereich erfordert immer mehr Fachwissen
und dazu ist viel Erfahrung und eine starke Vernetzung erforderlich.
Wer pro Jahr ein paar Fälle behandeln muss, kann dabei nur schwer
mithalten.
Wie aber werden diese Kompetenzzentren beschaffen sein? Daniel
Wicki erwähnt als Beispiel die SOBZ, die vor allem auf der Landschaft
bereits mehrschichtig tätig seien. Allerdings müsse über die
Verteilung solcher Zentren im Kanton noch nachgedacht werden. Auch
über die Fachbereiche, die in solchen Zentren zusammen genommen
würden, sei die Diskussion erst noch zu führen. Er könne sich
vorstellen, dass - wie schon im Amt Entlebuch - das
Vormundschaftswesen dazugehöre. Letztlich sei die Organisation aber
den Gemeinden zu überlassen.
Kostenneutralität als Grundprinzip
Laut dem Projektleiter ist der Bericht der Arbeitsgruppe sehr gut
aufgenommen worden. Zwar enthalte er noch keine Aussagen zu den
Finanzen, doch dieser Teil werde nun in Angriff genommen. Im Echoraum
habe sich gezeigt, dass die finanzielle Seite sehr hoch gewichtet
werde. Oberstes Prinzip der Aufgabenzuteilung sei die
Kostenneutralität, d.h. dass es über alles gesehen weder beim Kanton
noch bei den Gemeinden zu grossen finanziellen Verschiebungen kommen
darf. "Dort, wo es aber Qualitätssteigerungen geben muss, kann das zu
Mehrkosten führen", fügt Wicki hinzu. Dies sei dann aber eine Folge
der Qualitätssteigerung und nicht der neuen Aufgabenzuteilung. Er
verweist auf die IV-Einrichtungen, aus deren Finanzierung sich der
Bund zurückziehen wolle. Auch dafür brauche es faire Lösungen. "Die
politische Diskussion wird zeigen müssen, welche Qualität wir wollen,
entsprechend muss dann gesteuert werden."
Vernehmlassung im Frühling
Die Fachgruppe wird das im Echoraum Gehörte aufnehmen und den
Bericht unter Einbezug der finanziellen Aspekte beenden. Da bei der
Aufgabenneuzuteilung auch grosse Geldmengen eine Rolle spielen, ist
es unumgänglich, dass dieses Projekt mit der NFA des Bundes
harmonisiert und synchronisiert wird. Frühestens im Frühling 2004
geht der Bericht der Projektgruppe ans Departement und in die
Regierung. Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens soll unter
anderem in Hearings die Möglichkeit zur politischen Diskussion
geboten werden. Wicki: "Es werden Änderungen auf uns zukommen.
Wichtig ist, dass diese zum Wohl der Luzernerinnen und Luzerner
erfolgen."

Kontakt:

Bernadette Kurmann
Amt für Gemeinden
Tel. +41/41/228'51'48

Kasten
Die wichtigsten Änderungsvorschläge

- Sozialversicherungen: Es sind keine Veränderungen vorgesehen. Hier handelt es sich im
Wesentlichen um Bundesrecht. - Massnahmen gemäss ZGB: Das Vormundschaftswesen soll als obligatorische
Gemeindeaufgabe definiert werden. Der Kanton macht Qualitätsvorgaben und daraus ergeben sich Vorschriften
bei der Organisation (Trennung von Entscheid und Entscheid-Vorbereitung). - Sozialhilfe - Die
persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe bleiben Gemeindeaufgaben. Der Kanton macht
Qualitätsvorgaben. - Die fördernde Sozialhilfe wird über einen Pool-Lösung finanziert werden; die
Mitgliedschaft aller Gemeinden und des Kantons ist obligatorisch. - Einen Systemwechsel gibt es bei der
persönlichen und wirtschaftlichen Sozialhilfe für Flüchtlinge. Während der ersten 10 Jahre liegt die
Verantwortung beim Kanton. Danach soll die Verantwortung für die Flüchtlingsbetreuung an die Gemeinden
delegiert werden. - Die Familien ergänzende Kinderbetreuung bleibt eine kommunale Aufgabe; es ist noch
offen, ob obligatorisch oder fakultativ. Der Kanton soll gewisse Vorgaben machen. - Die
Fürsorgerische Freiheitsentziehung ist gleich geregelt wie bis anhin, auch die Rolle der
Regierungsstatthalter als Aufsichtsbehörde wird beibehalten. - Heimwesen Die Finanzierung des Bundes ändert; er
entlastet sich von der Subventionierung an Bau und Betrieb von Heimen im Behinderten- und Suchtbereich.
Die Lasten werden an den Kanton übertragen. Zudem wird der Bund weniger Beiträge an die
Ergänzungsleistungen bezahlen. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass der Kanton sämtliche Kosten des
Behindertenwesens übernimmt, IV und der Sonderschulbereich gehören damit in die Verantwortung des Kantons. Die
Alters- und Pflegeheime bleiben weiterhin Gemeindeaufgabe, werden aber ausdrücklich zu
obligatorischen Aufgaben. (NB. Diese Auflistung bezieht sich auf die wichtigsten Änderungen und ist daher
nicht abschliessend)

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