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Regierung will LUPK rasch sanieren

Luzern (ots)

Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) hat, wie viele
andere öffentliche und private Pensionskassen in der Schweiz,
Schwierigkeiten: sie weist eine Unterdeckung auf. Der Vorstand der
LUPK hat dem Regierungsrat Vorschläge für die Sanierung der LUPK
unterbreitet. Der Regierungsrat gibt jetzt einen Entwurf für rasche,
wirkungsvolle Sanierungsmassnahmen in Vernehmlassung. Die Sanierung
soll von allen Beteiligten - versicherte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber - getragen
werden. Der Sanierungsbeitrag ist für alle Beteiligten verkraftbar.
Ziel ist es, eine gute Kasse auch für die Zukunft leistungsfähig zu
erhalten.
Auf den 1. Januar 2000 wurde für die Luzerner Pensionskasse (LUPK)
das volle Kapitaldeckungsverfahren eingeführt und die Staatsgarantie
abgeschafft. Damit wurden die Voraussetzungen für die Öffnung der
LUPK zu einer modernen Pensionskasse geschaffen.
Die seit dem Jahr 2000 andauernde Entwicklung auf den
Kapitalmärkten führte dazu, dass heute viele Pensionskassen in der
Schweiz eine Unterdeckung ausweisen. Von dieser Entwicklung ist auch
die LUPK betroffen. Am 31. Dezember 2002 betrug der Deckungsgrad der
LUPK noch rund 91 %.
Liegt der Deckungsgrad einer Pensionskasse ohne Staatsgarantie
unter 100%, so besteht eine gesetzliche Sanierungspflicht. Die LUPK
hat keine Staatsgarantie mehr. Aufgrund der Unterdeckung muss sie
deshalb saniert werden.
Der Sanierungsvorschlag des Regierungsrates lautet wie folgt:
1. Die Arbeitgeber (Kanton, angeschlossene Gemeinden und weitere
      Arbeitgeber) leisten während 10 Jahren (2004 bis 2013) einen
      Sanierungsbeitrag von 0,5% der versicherten Besoldung pro Jahr.
2. Die Altersguthaben der Versicherten werden während fünf Jahren
      (2004 bis 2008) zu Zinssätzen verzinst, die durchschnittlich 1%
      unter dem BVG-Mindestzinssatz liegen.
3. Die Renten werden während fünf Jahren (2004 bis 2008) nicht der
      Teuerung angepasst.
Um diese Massnahmen umzusetzen, ist eine Änderung der Verordnung
der LUPK nötig. Die Regierung gibt jetzt den Entwurf dazu in die
Vernehmlassung. Anschliessend wird die Botschaft an den Grossen Rat
ausgearbeitet. Es ist vorgesehen, dass das Parlament die Vorlage in
der Novembersession 2003 behandelt; die geänderte Verordnung könnte
damit auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten. Selbstverständlich
werden bei der Änderung auch die auf eidgenössischer Ebene in
Diskussion stehenden Massnahmen zur Sanierung der Pensionskassen
miteibezogen; die Entscheide des Bundesrates sind im September 2003
zu erwarten.
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit einer raschen Sanierung, an
der sich alle Partner angemessen beteiligen, die LUPK in eine
finanziell gut abgesicherte Zukunft zu führen.
Vorstand und Direktion der LUPK haben die Mitgliederversammlung
sowie die Vertreter der angeschlossenen Arbeitgeber, der
Arbeitnehmerverbände und der Pensioniertenverbände des
Staatspersonals und der Lehrpersonen über den Vorschlag der LUPK zur
Sanierung der Kasse informiert. Alle Versicherten haben eine
schriftliche Information erhalten.
Bei der LUPK sind über 16'000 aktive und 2800 pensionierte
Mitglieder versichert; sie ist die grösste Pensionskasse im Kanton
Luzern.
Hinweis an die Medien:
Die Vernehmlassungsunterlagen können bestellt werden bei:
Monique Müller, Rechtsdienst Finanzdepartement
041 228 5997.  E-Mail:  monique.mueller@lu.ch

Kontakt:

Martin Bucherer
Departementssekretär Finanzdepartement
Tel. +41/41/228-55-42
E-Mail: martin.bucherer@lu.ch

oder

Peter Dietschi,
Vorsitzender der Geschäftsleitung LUPK
Tel. +41/41/228-76-90
E-Mail: peter.dietschi@lupk.ch.

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