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Regierungsrat setzt sich für Luzerner Verkehrsanliegen ein

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat macht sich in seiner
Vernehmlassung zu den Sachplänen Strasse sowie Schiene und
öffentlicher Verkehr des Bundes für die Luzerner Anliegen stark. In
seiner Stellungnahme an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) fordert er verschiedene
Infrastrukturausbauten zur Sicherstellung der Mobilität auf der
Strasse und Schiene und verlangt die Einbindung der kantonalen
Richtplanung und die Berücksichtigung der Verkehrsproblematik in der
Agglomeration Luzern.
Der Bund hat die Pflicht, seine raumwirksamen Tätigkeiten bekannt
zu geben und aufeinander abzustimmen. Mit den Sachplänen Strasse und
Schiene/öffentlicher Verkehr entwickelt der Bund sein Planungs- und
Koordinationsinstrument für den Bereich des privaten und öffentlichen
Verkehrs.
Der Luzerner Regierungsrat kommt in seiner Stellungnahme zum
Schluss, dass die kantonalen Richtplanungen und die angelaufenen
Agglomerationsprogramme mit ihren gesamträumlichen Betrachtungsweisen
die wesentlich besseren Problemlösungsinstrumente darstellen, als die
Sachpläne, die in der vorliegenden Fassung zu stark von einem
sektoriellen Blickwinkel ausgehen. Er beantragt denn auch, dass mit
dem konzeptionellen Teil der beiden Sachpläne keine präjudizierenden
Vorentscheide getroffen werden, die das Feld der möglichen
Problemlösungen in der Agglomeration Luzern einengen.
Konkret hingewiesen wird in der Luzerner Stellungnahme auf den
bedeutenden Kapazitätsengpass, der im Raum Luzern auf dem
Hochleistungsstrassennetz besteht und dass im Interesse der
Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses die Planung einer
Umfahrung des Raumes Luzern oder anderer gleichwertiger Massnahmen an
die Hand zu nehmen ist. Als zentral für den Kanton Luzern erachtet
der Regierungsrat weiter, dass im Schienenbereich die Doppelspur
Rotsee-Fluhmühle und die zweite zweigleisige Einfahrt aus dem Raum
Reussbühl/Fluhmühle in den Bahnhof Luzern realisiert werden. Betont
wird in der Stellungnahme auch die tragende Rolle, welche die S-Bahn
Luzern im Luzerner Gesamtverkehrskonzept spielt.
Abgelehnt wird vom Luzerner Regierungsrat die vom Bundesamt für
Verkehr vorgeschlagene Aufteilung des Schienennetzes in ein Grund-
und Ergänzungsnetz. Sollte diese Lösung trotzdem weiter verfolgt
werden, beantragt der Regierungsrat, dass die Seetallinie als Teil
der S-Bahn Luzern und kantonsverbindende Bahnstrecke in das Grundnetz
und nicht wie vorgesehen in das Ergänzungsnetz aufgenommen wird.
Der Luzerner Regierungsrat schliesst sich in seiner Stellungnahme
im Übrigen vollumfänglich den Anträgen der Schweiz. Bau-, Planungs-
und Umweltdirektorenkonferenz und der Konferenz der kantonalen
Direktoren des öffentlichen Verkehrs sowie jener der Schweizerischen
Kantonsplanerkonferenz an. Die drei Konferenzen haben ebenfalls
gewichtige Bedenken zu den konkreten Inhalten, zu Verfahren und Form
geäussert.

Kontakt:

Max Pfister
Bau- und Verkehrsdirektor des Kantons Luzern
Tel. +41/41/228'50'41

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