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Ausschreitungen am Bahnhof Luzern: Verfahren abgeschlossen

Luzern (ots)

Die Verfahren im Zusammenhang mit den
Ausschreitungen vom letzten Herbst beim Bahnhof Luzern im Anschluss
an ein Fussballspiel sind mit wenigen Ausnahmen abgeschlossen. Die
beteiligten Jugendlichen wurden mit Einschliessungsstrafen,
Arbeitsleistungen und vereinzelt mit Bussen bestraft, die jungen
Erwachsenen erhielten Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten, teilweise
verbunden mit Bussen. In einzelnen Fällen prüft das Amt für Migration
fremdenpolizeiliche Massnahmen.
Am Abend des 14. Oktober 2000 kam es im Anschluss an einen
Fussballmatch zwischen dem FC Luzern und dem FC Basel im Gebiet des
Bahnhofs Luzern zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, an denen sich
über 100 Jugendliche und junge Erwachsene beteiligten. Eine Passantin
sowie sechs Polizeibeamte wurden verletzt. Im Bereich Bahnhof und in
der Altstadt entstand erheblicher Sachschaden.
Die Kantonspolizei zeigte in der Folge 95 Personen wegen
Landfriedensbruchs, teilweise zusätzlich wegen Gewalt und Drohung
gegen Beamte sowie wegen Sachbeschädigung an. Bei den Verzeigten
handelte es sich in der Mehrzahl um Personen, die aus dem ehemaligen
Jugoslawien stammen.
In 64 Fällen waren die Täter jünger als 18 Jahre. Sie wurden durch
die Jugendanwaltschaft des Kantons Luzern beurteilt. 40 Jugendliche
wurden mit Einschliessungsstrafen bis zu 1 Monat, mit
Arbeitsleistungen und vereinzelt mit Bussen bestraft. 3 Fälle wurden
an andere Kantone abgetreten, 2 Jugendliche befinden sich im Ausland
und wurden ausgeschrieben. Das Verfahren gegen 16 Jugendliche wurde
eingestellt, weil ihnen keine aktive Beteiligung an den
Ausschreitungen nachgewiesen werden konnte. 3 Verfahren sind noch
hängig.
31 Täter waren im Zeitpunkt der Ausschreitungen älter als 18
Jahre. Diese jungen Erwachsenen fielen deshalb in die Zuständigkeit
des Amtsstatthalteramtes Luzern-Stadt. Dieses sprach in 28 Fällen
Gefängnisstrafen zwischen 2 und 3 Monaten aus, teilweise verbunden
mit Bussen. 2 Fälle wurden an andere Amtsstatthalterämter abgetreten.
Der Aufenthaltsort einer beteiligten Person ist unbekannt. Sie wurde
ausgeschrieben.
Das Amt für Migration prüft, ob gegen einzelne Beteiligte
fremdenpolizeiliche Massnahmen (Ausweisungen, Wegweisungen, Androhung
dieser Massnahmen) ergriffen werden müssen.
Kontakt am Montag, 2. Juli 2001, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr:
Gisela Jaun, Amtsstatthalteramt Luzern-Stadt, Tel. +41 41 318 15 58
Urs Baumeler, Jugendanwaltschaft des Kantons Luzern, 
Tel. +41 41 228 58 88.

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