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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Internationale Transporte gefährlicher Abfälle: Schweizer Delegation setzt auf Partnerschaften

Bern (ots)

Vom 25. bis 29. Oktober 2004 findet in Genf die
siebte 
Vertragsparteienkonferenz der Basler Konvention statt. Das 
Übereinkommen regelt die grenzüberschreitenden Transporte 
gefährlicher Abfälle und deren Verwertung sowie Entsorgung. Für die 
Schweizer Delegation stehen an der Konferenz konkrete 
Partnerschaften mit der Industrie sowie mit den in Genf ansässigen 
UNO-Chemikalien-Konventionen im Vordergrund. Zudem soll die 
unkontrollierte Abwrackung von Hochseeschiffen diskutiert werden. 
Botschafter Beat Nobs, Chef der Abteilung Internationales des 
BUWAL, 
leitet die Schweizer Delegation.
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Sonderabfällen ist 
nicht 
in allen Ländern sichergestellt. An vielen Orten hat dies 
Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Gesundheit der Menschen. 
Die 
Basler Konvention regelt die grenzüberschreitenden Transporte 
gefährlicher Abfälle. Sie unterstützt insbesondere Entwicklungs- 
und 
Transitionsländer beim Aufbau umweltverträglicher Recyclings- und 
Entsorgungskonzepte. Dabei sollen Information und Kommunikation 
verbessert und geeignete Technologien gefördert werden.
Während der siebten Konferenz der Vertragsparteien (COP7), die 
vom 
25. bis 29. Oktober 2004 in Genf stattfindet, stehen für die 
Schweizer Delegation folgende Themen im Vordergrund:
Förderung von Partnerschaften 
Im Rahmen der Arbeiten des 
Übereinkommens sollen künftig vermehrt direkte Partnerschaften mit 
internationalen Industrieverbänden, weltweit tätigen Firmen und 
Produzenten, internationalen Umweltschutzorganisationen (NGOs) und 
anderen UNO-Organisationen zum verbesserten Umgang mit 
Sonderabfällen angestrebt werden. So wurde bereits vor zwei Jahren 
auf Initiative der Schweiz ein umfassendes Partnerschaftsprojekt 
mit 
allen weltweit führenden Herstellern von Mobiltelefonen gestartet. 
Dessen Ziel ist der korrekte Umgang mit ausgedienten Geräten, was 
beispielsweise mit der Einführung von Sammelsystemen und 
umweltverträglichen Recyclingmethoden erreicht werden soll.
Um die Ziele der Konvention effizient zu erreichen, ist es 
ausserdem 
wichtig, dass die Organe und Parteien des Abkommens künftig enger 
mit den bestehenden UNO-Umweltkonventionen über Chemikalien 
(Rotterdam- und Stockholm-Konvention) zusammenarbeiten. Diese 
Zusammenarbeit wird dadurch erleichtert, dass die Sekretariate des 
Basler Übereinkommens und der Rotterdam-Konvention ihren Sitz in 
Genf haben. In diesem Sinne setzt sich die Schweiz dafür ein, dass 
Genf auch den Zuschlag für den ständigen Sekretariatssitz der 
Stockholm-Konvention erhält (siehe unten).
Abwracken von Hochseeschiffen 
Das Abwracken ausgedienter 
Hochseeschiffe findet heute an den Stränden des indischen 
Subkontinents statt. Dort werden die Schiffe in Handarbeit für den 
Abtransport in die dortige Stahlindustrie zerlegt. Die Arbeiter 
aber 
auch ihre Familien sind den gefährlichen Substanzen (z.B. Asbest) 
ohne jeden Schutz ausgesetzt und gefährden dadurch ihre Gesundheit. 
Die beim Abwracken entstehenden gefährlichen Abfälle werden zudem 
nicht fachgerecht entsorgt und belasten die Umwelt. An der 
Konferenz 
sollen die Rahmenbedingungen weiter diskutiert werden, um diese 
Missstände zu beseitigen. Ziel ist die Entwicklung eines 
internationalen Regelungssystems, damit alle ausgedienten 
Hochseeschiffe künftig einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt 
werden. Auch hier erachtet die Schweizer Delegation die enge 
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Vereinten Nationen 
wie 
der IMO (Internationale Meeresorganisation) und der ILO 
(Internationale Arbeitsschutzorganisation) als sehr wichtig.
Bern, 21. Oktober 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Beat Nobs, Botschafter, BUWAL, Chef Abteilung Internationales, Tel. 
079 687 11 68
Marco Buletti, BUWAL, Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Tel. 
079 770 68 86
Die Basler Konvention im Genfer Kompetenzzentrum Das Basler 
Übereinkommen ist eine der drei internationalen Konventionen über 
Chemikalien und Abfälle, die in Genf angesiedelt sind. Im 
Internationalen Haus der Umwelt befinden sich neben dem Sitz der 
Basler Konvention auch: • das Sekretariat der Rotterdam-Konvention 
über den Handel mit gefährlichen Chemikalien (Prior Informed 
Consent 
Procedure, PIC). Dieses Sekretariat wird gemeinsam mit Rom geführt; 
• das interimistische Sekretariat der Stockholm-Konvention über 
persistente organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, 
POPs). Die Schweiz bewirbt sich für die permanente Ansiedlung des 
Sekretariats der Stockholm-Konvention in Genf.

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