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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Düngen mit Klärschlamm wird verboten

Bern (ots)

Klärschlamm darf nicht mehr als Dünger verwendet
werden; er muss künftig umweltverträglich verbrannt werden. Der 
Bundesrat hat die Stoffverordnung per 1. Mai 2003 entsprechend 
geändert. Das Verbot wird stufenweise eingeführt: Im Futter- und 
Gemüsebau darf Klärschlamm schon ab Mai dieses Jahres nicht mehr 
verwendet werden. Für die übrigen düngbaren Flächen gilt eine 
Übergangsfrist bis spätestens 2006; diese ist im Einzelfall von den 
Kantonen verlängerbar bis 2008. Mit seinem Entscheid setzt der 
Bundesrat das Vorsorgeprinzip beim Boden- und Gesundheitsschutz um.
Klärschlamm enthält zwar Pflanzennährstoffe wie Phosphor und 
Stickstoff, aber auch eine ganze Palette von Schadstoffen und 
Krankheitserregern aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten. Die 
Landwirtschaft lehnt deshalb heute die Verwendung von Klärschlamm 
als Dünger weitgehend ab. Sie befürchtet irreversible Bodenschäden, 
Risiken für die Gesundheit und eine Beeinträchtigung der Qualität 
der Lebensmittel. Deshalb verbietet der Bundesrat nun das Düngen mit 
Klärschlamm - auch wenn damit ein an sich sinnvoller 
Nährstoffkreislauf unterbrochen wird. Doch das Vorsorgeprinzip - 
eine zentrale Säule des Gesundheit- und Umweltrechts - verlangt: 
Einwirkungen auf die Umwelt, die schäd-lich oder lästig werden 
könnten, müssen frühzeitig begrenzt werden, selbst wenn der letzte 
wissenschaftliche Nachweis einer Schädlichkeit nicht erbracht werden 
kann.
Übergangsfristen und Ausnahme vom Verbot Für Futter- und 
Gemüseflächen tritt das Klärschlammverbot bereits am kommenden 1. 
Mai in Kraft. Grund: Hier ist die Gesundheit von Mensch und Tieren 
am ehesten gefährdet. Für alle übrigen düngbaren Flächen gilt das 
Verbot erst ab 2006. Diese Frist kann zudem von den Kantonen bis 
spätestens Herbst 2008 verlängert werden. Ausgenommen vom Verbot 
werden sehr kleine Kläranlagen in weit abgelegenen Regionen: Dort 
enthält der Klärschlamm in der Regel weniger problematische Stoffe 
und ein Abtransport zu grösseren Kläranlagen wäre 
unverhältnismässig.
Bereits heute werden 60 Prozent des Klärschlamms als Abfall 
entsorgt. Ab 2006 müssen nun auch die restlichen 40 Prozent 
verbrannt werden, d.h. jährlich etwa 80'000 Tonnen zusätzlich. Dies 
verursacht Mehrkosten von schätzungsweise höchstens 40 Mio. Franken. 
Diese würden in einigen Jahren aber ohnehin anfallen: Auch ohne 
Verbot würde nämlich immer weniger Klärschlamm als Dünger verwendet 
werden. Das Klärschlammverbot ermöglicht den Kantonen und 
Kläranlagenverbänden deshalb auch eine zuverlässige langfristige 
Planung.
In der Vernehmlassung war das Klärschlammverbot auf breite 
Zustimmung gestossen: Die meisten Kantone, die Landwirtschafts- und 
Wirtschaftsverbände sowie alle Konsumenten- und 
Umweltschutzorganisationen äusserten sich mehrheitlich positiv. 
Gegen das Verbot gewandt hatte sich vor allem der im Mai 2002 
speziell gegründete "Verband zur nachhaltigen Nutzung ökologischer 
Ressourcen" (VENÖR), dem vor allem kleinere und mittlere Kläranlagen 
angehören.
Bern, 26. März 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, 
BUWAL, 079 415 99 62
Hans-Peter Fahrni, Chef Abteilung Abfall, BUWAL, 031 322 93 28
Peter Michel, Chef Abteilung Gewässerschutz und Fischerei, BUWAL, 
031 322 93 20
Beilagen:
Faktenblatt Klärschlamm
Verordnungstext
Vernehmlassungsbericht
Auch weiterhin Recyclingdünger - aus Kompost oder Gärgut Das 
Klärschlammverbot bedeutet nicht ein generelles Aus für 
Recyclingdünger. Vielmehr soll nun die Qualität anderer 
Recyclingdünger wie Kompost oder Gärgut weiter verbessert werden, 
damit sie als Dünger oder Bodenverbesserungsmittel in der 
Landwirtschaft ohne Risiko eingesetzt werden können. Kompost bietet 
vergleichsweise günstige Voraussetzungen zur Verwendung als 
Recyclingdünger: Ausgangsmaterial sind Pflanzen, deshalb sind hier 
im Gegensatz zum Klärschlamm keine diffusen Belastungen aus dem 
Abwasser vorhanden.
Zur Verbesserung des Komposts will der Verband der Kompost- und 
Vergärwerke Schweiz (VKS), in Zusammenarbeit mit BUWAL, Bundesamt 
für Landwirtschaft (BLW), kantonalen Umweltfachstellen, 
Forschungsinstituten und Landwirtschaft, ein branchenweites 
Kontroll- Inspektorat einführen; damit soll sicher gestellt werden, 
dass sämtliche der rund 300 Kompostieranlagen in der Schweiz die 
gesetzlich vorgeschriebene Mindestqualität einhalten. Daneben hat 
der VKS weitergehende Qualitätskriterien für den Komposteinsatz in 
der Landwirtschaft, im Gartenbau und im gedeckten Pflanzenbau 
erarbeitet. Seine Mitglieder haben sich verpflichtet, diese 
Kriterien künftig einzuhalten. Parallel zu diesen Aktivitäten laufen 
auf Bundesebene zwei Forschungsprojekte: Sie untersuchen einerseits 
vertieft die mögliche Belastung durch Kompostdünger; andererseits 
sollen sie den Nutzen für den Boden und dessen Bewirtschaftung 
aufzeigen.

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