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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Management des Wolfs in der Schweiz

Bern (ots)

Versuchsphase
Die Kantone und das Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL) haben sich über die nächsten Schritte beim
Management des Wolfs in der Schweiz geeinigt. In einer Versuchsphase
sollen zusätzliche Erfahrungen gesammelt werden, so dass in
Zusammenarbeit mit Kantonen und betroffenen Kreisen die besten
Bedingungen für eine natürliche Rückkehr des Wolfs geschaffen werden
können. In Bezug auf Abschussbewilligungen, Schutzmassnahmen und
Entschädigung gelten in der Zwischenzeit die im provisorischen
Konzept festgelegten Regeln.
Anlässlich einer Sitzung mit der Direktion des BUWAL verlangten
die Kantone die Einführung einer Versuchsphase zur Sammlung
zusätzlicher Erfahrungen mit dem Wolf. Nach Abschluss der Testphase
soll das Wolfskonzept überarbeitet werden. Damit sich die Kantone
während der Versuchsphase auf klare Regeln berufen können, gilt in
der Zwischenzeit zu folgenden Punkten das provisorische Konzept:
Die Kantone können die Bewilligung zum Abschuss eines Tieres
erteilen, das unannehmbare Schäden verursacht hat (50 gerissene
Schafe innerhalb von vier Monaten in einem Umkreis von 5 Kilometern).
Damit die Kantone bei schweren Angriffen schneller reagieren können,
kann auch eine Abschussbewilligung erteilt werden, wenn innerhalb
eines Monats in einem Umkreis von 5 Kilometern mehr als 25 Tiere
gerissen werden. Eine Lockerung dieser Kriterien ist je nach
Umständen in Absprache mit dem BUWAL möglich. In den vom Wolf
besiedelten Regionen hat die Einführung von Schutzmassnahmen Vorrang,
wobei sich der Bund an den entsprechenden Kosten beteiligt.
Insbesondere gilt es, «Kompetenzzentren für Schafherdenschutz» zu
schaffen. Nebst der Züchtung und Ausbildung von Herdenschutztieren
wie Hunden oder Eseln sind die Zentren auch für die Beratung der
Schafhalter zuständig. Diese können dort ihre eigenen Schutztiere
erwerben.
- Bei Verlusten übernimmt der Bund 80% der an die Züchter
ausbezahlten Entschädigungen. Die Kantone beteiligen sich mit 20%.
Eine Bestandesaufnahme der Verluste ist Sache der Kantone.

Kontakt:

BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
Pressedienst

Philippe Roch
Direktor des Bundesamtes für Umwelt
Wald und Landschaft (BUWAL)
Tel. +41/31/322'93'01

Willy Geiger
Vizedirektor des Bundesamtes für Umwelt
Wald und Landschaft (BUWAL)
Tel. +41/31/322'24'96

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