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Unterstützung von Land und Gemeinden für besonders stark von der Corona-Pandemie betroffene Branchen und Unternehmen

Vaduz (ots)

Im Rahmen des Massnahmenpakets 3.0 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus ist im Sinne einer Härtefall-Regelung für das 4. Quartal 2020 und das 1. Quartal 2021 eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Betriebe jener Branchen vorgesehen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen der Corona-Pandemie längerfristig besonders stark betroffen sind. Dazu gehören vor allem Unternehmen der Gastronomie, des Caterings und der Hotellerie sowie der Event- und Reisebranche, aber auch Betriebe aus der Weinbaubranche, Getränkehändler und Fitnessbetriebe mit einer festen Einrichtung.

Die Regierung hat hierzu nun die entsprechende Richtlinie für den sogenannten Härtefall-Zuschuss verabschiedet, welche die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der Unterstützung und das Verfahren im Einzelnen regelt. Die Richtlinie wird ab heute auf der Homepage des Amtes für Volkswirtschaft unter www.corona.avw.li abrufbar sein. Ziel der Unterstützungsmassnahme ist der Erhalt von Arbeitsplätzen und wichtigen Infrastrukturen im Inland. Die erhaltenen à fonds perdu Beiträge dienen der Aufrechterhaltung des Betriebs.

Wie bereits während der ersten Welle der Pandemie werden die Gemeinden im Rahmen einer Einzelfallprüfung erneut Unterstützungsleistungen an Betriebe gewähren, die aufgrund ihrer speziellen Unternehmenssituation vom Härtefall-Zuschuss des Landes nicht oder nur ungenügend profitieren können. Die Unterstützung der Gemeinden gilt ebenfalls für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 und wird aus den bereits im Frühjahr gesprochenen Mitteln für das Massnahmenpaket in Höhe von 20 Mio. Franken finanziert.

Damit wird die bewährte Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden zur gemeinsamen Unterstützung der Wirtschaft fortgesetzt, damit nach Möglichkeit alle Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, eine angemessene Unterstützung erhalten.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Roland Moser, Persönlicher Mitarbeiter des Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 76 68

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