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Neue Suchtpolitische Grundsätze verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. April 2020 die neuen Suchtpolitischen Grundsätze verabschiedet. Die in einem breiten Meinungsbildungsprozess gemeinsam mit allen relevanten Akteuren erarbeiteten Grundsätze bilden die Basis, um zukünftige Herausforderungen koordiniert zu meistern.

Die Suchtpolitischen Grundsätze dienen als Leitbild der zukünftigen Suchtpolitik Liechtensteins, die aus den drei Pfeilern Prävention, Therapie und gesetzliche Intervention besteht Sie definieren die übergeordneten Ziele und Strategien im Umgang mit Sucht. Anhand von Leitlinien zeichnen sie auf, an welchen Werten sich die Suchtpolitik Liechtensteins orientiert. Dabei stehen sie insbesondere für Eigenverantwortlichkeit, Jugendschutz und geeignete Hilfestellungen ein.

Basis für den Umgang mit Herausforderungen im Suchtbereich

Die Suchtpolitischen Grundsätze tragen aktuellen Handlungsfeldern Rechnung, bestimmen die dabei zu treffenden Massnahmen und klären die Zuständigkeiten der verschiedenen involvierten Akteure. Damit ist die Basis für den Umgang mit aktuellen wie auch zukünftigen Herausforderungen im Suchtbereich gelegt.

Die Suchtpolitischen Grundsätze entstanden in einem breiten Meinungsbildungsprozess. Das Ministerium für Gesellschaft sowie die Kommission für Suchtfragen, welche sich aus Vertretern des Schulamtes, des Amtes für Gesundheit, des Amtes für Soziale Dienste, der Staatsanwaltschaft und der Landespolizei zusammensetzt, waren vornehmlich in diesen Prozess eingebunden. Ferner wurden auch Stellungnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure wie dem Berufsverband für Psychologen, der Ärztekammer und des Vereines für Betreutes Wohnen im Entstehungsprozess miteinbezogen. Damit wurde sichergestellt, dass die neue Suchtstrategie möglichst breit abgestützt ist und mitgetragen wird.

Die neuen Suchtpolitischen Grundsätze sind unter www.regierung.li/ministerien/ministerium-fuer-gesellschaft/downloads/ sowie www.llv.li abrufbar. Sie können auch in gedruckter Form kostenlos beim Amt für Soziale Dienste bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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