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pafl: Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die grenzüberschreitende Vermittlungs- und Verleihtätigkeit unterzeichnet

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. März (pafl) - Die Schweiz und
Liechtenstein haben eine neue Gegenrechtsvereinbarung über die 
grenzüberschreitende Vermittlungs- und Verleihtätigkeit 
abgeschlossen, die auf den 1. April 2010 in Kraft tritt und die 
bisherige Gegenrechtsvereinbarung aus dem Jahr 2000 ersetzt.
Mit der neuen Gegenrechtsvereinbarung soll insbesondere die 
Einhaltung der allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge 
gewährleistet werden. Unternehmen müssen bei der 
grenzüberschreitenden Vermittlungs- und Verleihtätigkeit die im 
Einsatzstaat aufgrund von allgemeinverbindlich erklärten 
Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträgen geltenden 
Bestimmungen hinsichtlich Lohn- und Arbeitszeit und obligatorischen 
Beiträgen an Weiterbildungs- und Vollzugskosten einhalten. Um dies 
sicherzustellen, sind die Betriebe verpflichtet, den zuständigen 
Stellen jederzeit freien Zutritt zu den Arbeitsplätzen und den 
Verwaltungsräumen zu gewähren und diesen in regelmässigen Abständen 
Unterlagen wie Arbeitsverträge und Verleihverträge zukommen zu 
lassen.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Christian Hausmann, Leiter
T +423 236 68 80

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