Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Machbarkeitsstudie zur Güterverladung auf die Eisenbahn liegt vor

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. März (pafl) - Schon heute verladen die
grossen Industriebetriebe Liechtensteins in erheblichem Umfang Güter 
auf die Bahn, allerdings in Wolfurt oder in Buchs SG. Ob dies schon 
in Liechtenstein möglich ist und ob damit weniger LKW 
grenzüberschreitend fahren, wurde in einer Machbarkeitsstudie 
untersucht. Die Regierung hat diese Machbarkeitstudie an ihrer 
Sitzung vom 18. März 2008 zur Kenntnis genommen und begrüsst das 
Vorhaben zur Verladung von Gütern von der Strasse auf die Schienen. 
"Als Umschlagsort für Güter auf die Bahn ist das Areal des Bahnhofs 
Nendeln grundsätzlich geeignet und stellt den hierzu sinnvollsten Ort
in Liechtenstein dar", so Regierungsrat Martin Meyer.
Die von einer Arbeitsgruppe der Regierung erarbeiteten Ergebnisse 
gehen auf eine Initiative der Liechtensteinischen Industrie- und 
Handelskammer (LIHK) zurück, welche in Zusammenarbeit mit mehreren 
Industrie-Mitgliedsbetrieben eine Verlagerung des industriellen 
Güterverkehrs auf die Schiene grob evaluieren liess. Die jetzt 
erarbeitete Studie hat offene Fragen abgeklärt und insbesondere die 
technische Machbarkeit untersucht. In der Arbeitsgruppe waren die 
LIHK, die Gemeinde Eschen, die ÖBB sowie die Landesverwaltung 
vertreten. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, wie die Verladung von 
Gütern auf die Bahn abgewickelt werden kann und welche 
infrastrukturellen Massnahmen notwendig und möglich sind. Aufgrund 
der vorliegenden Ergebnisse empfiehlt die Arbeitsgruppe die 
Weiterverfolgung des Projektes. "Der LIHK-Vorstand stimmt dem 
Vorschlag der Arbeitsgruppe vollumfänglich zu und unterstützt eine 
gemeinsame Realisierung des Projektes zusammen mit der Regierung und 
der Standortgemeinde", so Geschäftsführer Josef Beck.
Güterverladung in Nendeln ist machbar
Die LIHK liess in Zusammenarbeit mit mehreren 
Industrie-Mitgliedsbetrieben eine Verlagerung des industriellen 
Güterverkehrs auf der Schiene untersuchen. Sechs liechtensteinische 
Grossunternehmen unterstützen gemeinsam die Initiative. Die jetzt 
vorliegende Machbarkeitsstudie bestätigt und konkretisiert diese 
Vorarbeiten. In einem nächsten Projektschritt sollen unter der 
Federführung der LIHK weitere Konkretisierungen erfolgen, hierzu 
gehören die Evaluation der Trägerschaft zur Betreibung der 
Güterumschlagsanlage, die Ausarbeitung eines detailliertes 
Finanzierungs- und Betriebskonzepts, die Erstellung einer 
Gesamtwirtschaftlichkeitsrechnung sowie die Planung von 
Lärmschutzmassnahmen.
Um über die nächsten Projektschritte hinaus die Interessen des 
Landes, der Standortgemeinde sowie der Exportunternehmen sichern zu 
können und vor allem mit den verschiedenen Eisenbahnprojekten zu 
koordinieren, soll ein Steuerungsgremium geschaffen werden. "Damit 
die Chancen zur Realisierung einer grenzüberschreitenden S-Bahn wie 
auch einer Güterverladung in Nendeln gewahrt bleiben, ist eine enge 
Zusammenarbeit aller Beteiligter notwendig", so Markus Biedermann vom
Ressort Verkehr und Kommunikation.

Kontakt:

Ressort Verkehr
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 19.03.2008 – 11:13

    pafl: Kriegsmaterial- und Kernenergie-Güterkontroll-Gesetz in der Vernehmlassung

    Vaduz (ots) - Vaduz, 19. März (pafl) - Die Regierung hat den interessierten Kreisen einen Bericht für ein Kriegsmaterialgesetz und ein Kernenergie-Güterkontroll-Gesetz zur Stellungnahme bis 20. Mai 20008 unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder im Internet unter www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Eine ...

  • 19.03.2008 – 10:30

    pafl: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts

    Vaduz (ots) - Vaduz, 19. März (pafl) - Die Regierung hat dem Landtag einen Bericht und Antrag betreffend der Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) unterbreitet. Damit sollen EU-Richtlinien in gültiges Recht übernommen werden und eine bereits gültige Bestimmung klarer gefasst werden. Die geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechts sind am 31. Dezember 2000 ...