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pafl: Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Emissionshandelsgesetz erlassen

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. Februar (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem 
Emissionshandelsgesetz erlassen. Aufgrund dieser Verordnung erhebt 
das Amt für Umweltschutz für Amtshandlungen nach dem 
Emissionshandelsgesetz Gebühren. Gebühren werden unter anderem für 
die Eröffnung eines Personenkontos im Emissionshandelsregister, für 
die Erteilung einer Emissionsgenehmigung sowie für die Zuteilung von 
Emissionszertifikaten erhoben.
Das Amt für Umweltschutz hat nach dem Emissionshandelsgesetz auf 
der Ebene des europäischen Emissionshandels Anträge zu prüfen und 
Emissionsgenehmigungen zu erteilen oder anzupassen. Weiters sind den 
betroffenen Anlagenbetreibern für den Zeitraum 2008 bis 2012 
Emissionszertifikate zuzuteilen. Die zugeteilten Emissionszertifikate
werden anschliessend in jährlichen Chargen vergeben.
Der Ausarbeitung von Zuteilungskriterien ging ein knapp 
einjähriger Konsultationsprozess des Amtes für Umweltschutz mit den 
liechtensteinischen Anlagenbetreibern, der EFTA-Überwachungsbehörde, 
der EU-Kommission sowie mit anderen Behörden aus mehreren 
EU-Mitgliedstaaten voraus. Die festgelegten Gebühren liegen im 
europäischen Vergleich im unteren Mittelfeld.
Neben den zwingenden Regelungen für emissionshandelspflichtige 
Anlagen in Liechtenstein eröffnet das Emissionshandelsgesetz dem 
Privatsektor die Möglichkeit, aktiv am internationalen 
Klimaschutzprozess nach dem Kyoto-Protokoll teilzunehmen. Hierzu 
bietet das Amt für Umweltschutz den Zugang zu einem 
Emissionshandelskonto im nationalen Register von Liechtenstein. 
Dadurch erlangt man Anschluss an sämtliche nationale Register 
innerhalb des EU-Emissionshandelssystems und darüber hinaus zu allen 
weiteren Registern der übrigen Annex I Staaten aus dem Kyoto 
Protokoll (Schweiz, Kanada, Japan, Russland, Ukraine usw.).
Die Prüfung von Genehmigungen für kleinere Klimaschutzprojekte in 
Entwicklungsländern (CDM Small Scale) erfolgt gebührenfrei. Dieser 
Ansatz soll dazu beitragen, die Transaktionskosten von kleinen und 
wirtschaftlich zumeist unrentablen Projekten von Seiten 
Liechtensteins so gering wie möglich zu halten.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Tel.: +423 236 61 91

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