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pafl: Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung CH-FL: Erleichterungen in Sicht

(ots)

Vaduz, 17. August (pafl) -

Im Rahmen der Verhandlungen
über die künftige Ausgestaltung des Personenverkehrs zwischen 
Liechtenstein und der Schweiz im Jahr 2003 wurde unter anderem 
abgemacht, dass Dienstleistungen von Unternehmungen mit Sitz in 
Liechtenstein
-	während 8 Tagen innerhalb von 90 Tagen melde- und 
bewilligungsfrei,
-	ab dem 9. Tag innerhalb von 90 Tagen grundsätzlich zu melden
-	und ab dem 91. Tag in der Schweiz bewilligungspflichtig sind.
Seit dem späteren Inkrafttreten eines nationalen Entsendegesetzes 
wendet jedoch die Schweiz die spürbar schärferen Normen auch 
gegenüber Dienstleistungserbringern aus Liechtenstein an, was doch zu
einiger Unsicherheit und Verärgerung bei diesen führte.
In zahlreichen Gesprächen mit den zuständigen schweizerischen 
Behörden wurde von liechtensteinischer Seite auf die offensichtlich 
unterschiedliche Interpretation der Rechtslage hingewiesen und auf 
eine Bereinigung der strittigen Punkte gedrängt. Regierungschef Otmar
Hasler selbst suchte um Verständnis bei seinem Amtskollegen Bundesrat
Blocher und den ebenfalls mit der Materie befassten Bundesrätinnen 
Leuthard und Calmy-Rey nach, insbesondere mit der Begründung, dass 
die Verhandlungslösung von 2003 die enge wirtschaftliche Verflechtung
zwischen der Schweiz und Liechtenstein berücksichtigte und dass bis 
zum damaligen Zeitpunkt die gegenseitige Dienstleistungserbringung 
ohne irgendwelche Meldepflichten möglich war.
Nun zeichnet sich in dieser strittigen Angelegenheit doch eine 
baldige Lösung ab. Wie der zuständige Direktor für Arbeit im 
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Serge Gaillard, kürzlich 
schriftlich mitteilte, will sich die Schweiz an die Schlussprotokolle
aus dem Jahr 2003 halten. Damit ist zumindest geklärt, dass die oben 
angeführten Regelungen im Bereich der Dienstleistungserbringung dem 
schweizerischen Entsendegesetz vorgehen und im Verhältnis 
Liechtenstein - Schweiz anzuwenden sind.
Dieses grundsätzliche Einverständnis zwischen der Schweiz und 
Liechtenstein sollte es erlauben, in absehbarer Zeit für die 
Dienstleistungserbringer vernünftige, konkrete Regelungen zu treffen,
die den Interessen der Wirtschaft beider Staaten entsprechen.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch
Tel: + 423 236 6140

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