pafl: Richtlinie zum Begriff "politisch exponierte Personen"
(ots)
Vaduz, 6. März (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2005/60/EG zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Richtlinie betrifft die Begriffsbestimmung "politisch exponierte Personen" (PEP-Richtlinie). Sie legt die technischen Kriterien für vereinfachte Sorgfaltspflichten fest sowie die Befreiung von dieser Richtlinie in Fällen, in denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte getätigt werden.
Bei der PEP-Richtlinie handelt es sich um eine Durchführungsrichtlinie zur 3. Geldwäschereirichtlinie. Darin werden die technischen Aspekte der Begriffsbestimmung 'politisch exponierter Personen' der genannten Richtlinie festgelegt. Zudem werden darin technische Kriterien für die Beurteilung der Frage aufgeführt, ob in bestimmten Fällen ein geringes Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht und somit eine vereinfachte Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden Platz greifen kann. Ausserdem werden technische Kriterien für die Beurteilung der Frage festgelegt, ob es in gewissen Fällen gerechtfertigt ist, bestimmte juristische oder natürliche Personen, die nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte tätigen, von der Anwendung der 3.Geldwäschereirichtlinie auszunehmen.
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