pafl: Abänderung des Sozialhilfegesetzes
(ots)Neue Zuständigkeitsregelung
Mit Abänderung des Sozialhilfegesetzes im Jahre 2005 wurde die Durchführung der wirtschaftlichen Hilfe neu dem Amt für Soziale Dienste mit der Einschränkung übertragen, dass der Entscheid des Amtes der Zustimmung durch die Fürsorgekommission der jeweiligen Gemeinde unterliegt. Die Regierung hat nunmehr einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Sozialhilfegesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der geplanten Änderung soll die Zuständigkeit für die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen sowie die Inkassohilfe auch dem Amt für Soziale Dienste übertragen werden. Wie bei der übrigen wirtschaftlichen Hilfe wird jedoch auch die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen und die Inkassohilfe von der Zustimmung der Fürsorgekommission der jeweiligen Gemeinde abhängig gemacht.
Mit der geplanten Gesetzesänderung wird einem Anliegen der Fürsorgekommissionen der Gemeinden entsprochen und das Verfahren an dasjenige der sonstigen wirtschaftlichen Hilfe angepasst. Hierdurch werden die Fürsorgekommissionen der Gemeinden entlastet und ein einheitliches und effizientes Verfahren für sämtliche Fälle der wirtschaftlichen Hilfe geschaffen.
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Ressort Soziales
Dr. Marion Hartmann
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