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pafl: Künftige Finanzierung von Liechtenstein Tourismus

(ots)

Vaduz, 27. September (pafl) -

Die Regierung schlägt dem
Landtag vor, den Beitrag an die Personal- und Verwaltungskosten von 
Liechtenstein Tourismus für die nächsten fünf Jahre auf dem Niveau 
des Beitrags des Jahres 2006, das heisst bei jährlich 750'000 
Franken, zu belassen. Weiters beantragt die Regierung, die 
Beherbergungstaxen zukünftig zu 100 Prozent Liechtenstein Tourismus 
zukommen zu lassen.
Nachdem sich der derzeitige Landesbeitrag an die Personal- und 
Verwaltungskosten von Liechtenstein Tourismus auf die Jahre 2005 und 
2006 bezieht, ist die Höhe des Beitrags des Landes an Liechtenstein 
Tourismus ab 1. Januar 2007 und für die Folgejahre vom Landtag neu 
festzulegen. Die Regierung erachtet einen Finanzbeschluss für einen 
Zeitraum von fünf Jahren (2007 bis 2011) für sinnvoll, um 
Liechtenstein Tourismus einen ausreichenden strategischen 
Planungshorizont mit der entsprechenden Sicherheit für die operative 
Umsetzung bereitzustellen.
Die Regierung hat deshalb in Zusammenarbeit mit Liechtenstein 
Tourismus die heutigen Aufgaben analysiert und die zukünftige 
strategische Ausrichtung definiert. Gleichzeitig wurden die 
Einnahmequellen von Liechtenstein Tourismus überprüft. Da aufgrund 
der bisher gemachten Erfahrungen eine stärkere Eigenfinanzierung 
kurzfristig nicht erwartet werden kann und die Finanzierung der 
Tourismusförderung von den Gemeinden wie auch von Betrieben der 
Privatwirtschaft als eine Landesaufgabe betrachtet wird, schlägt die 
Regierung vor, die Tourismusförderung den Gegebenheiten anzupassen.
Konkret soll dies dadurch geschehen, dass der Staat die 
Tourismusförderung im Sinne der Vermarktung der Gesamtdestination 
Liechtenstein unterstützt, während die Unterstützung der örtlichen 
Tourismusvereine und deren Aktivitäten in den Zuständigkeitsbereich 
der Gemeinden fällt. Dies soll wie in anderen Bereichen im Sinne 
einer Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden und 
innerhalb der gesetzlich verankerten Kompetenzen und 
Verantwortlichkeiten erfolgen.
Die Regierung schlägt dem Landtag deshalb vor, den Beitrag an die 
Personal- und Verwaltungskosten für die nächsten fünf Jahre auf dem 
Niveau des Beitrags des Jahres 2006 zu belassen. Eine Reduktion des 
Landesbeitrags ist in Anbetracht der von Liechtenstein Tourismus zu 
erbringenden wichtigen Leistungen für den Tourismus- und 
Wirtschaftsstandort Liechtenstein, für das Standortmarketing sowie 
für die Wahrnehmung einer Reihe von staatlichen Aufgaben nicht 
zielführend. Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage können die 
anerkannten Leistungen durch Liechtenstein Tourismus auch zukünftig 
gewährleistet werden.

Kontakt:

Ressortsekretär
Horst Schädler
Tel.: +423/236 76 69
horst.schaedler@mr.llv.li

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