pafl: Neue Bestimmungen bei der Einreise mit Heimtieren in die EU ab 1. Oktober 2004
(ots)
Vaduz, 28. September (pafl) -
Ab 1. Oktober 2004 gelten für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in oder durch die Länder der Europäischen Union neue Vorschriften.
Zusammengefasst gelten bei der Einreise in die Nachbarländer Liechtensteins und der Schweiz sowie bei Reisen in die Mittelmeerländer folgende Bestimmungen:
- Eindeutige Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip oder Tätowierung - Tollwutimpfung, mindestens 30 Tage zurückliegend, höchstens aber 1 Jahr alt - Heimtierpass/Veterinärbescheinigung: Da der Heimtierpass noch nicht vorliegt muss vor Antritt der Reise beim Tierarzt Ihres Vertrauens eine Veterinärbescheinigung bezogen werden, die vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zu verifizieren ist. Die Bescheinigung ist 4 Monate gültig. - Reisen in die Skandinavischen Länder, das Vereinigte Königreich, Irland und Malta verlangen weitergehende Behandlungen und Gesundheitsbescheinigungen
Reisenden, die in den bevorstehenden Herbstferien mit ihrem Heimtier in einen Mitgliedstaat der EU reisen wird dringend empfohlen, auch wenn bereits eine Chipmarkierung und aktuelle Tollwutimpfung erfolgt ist, rechtzeitig vor Reiseantritt den Vertrauenstierarzt oder die Vertrauenstierärztin zu kontaktieren. Sie werden dort gerne beraten und sie erhalten die notwendigen Reisedokumente. Auch das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen erteilt gerne Auskunft und nimmt gegebenenfalls die notwendigen Bestätigungen unbürokratisch und kostenlos vor.
Kontakt:
Dr. Peter Malin
Landestierarzt
Tel. +423 236 73 20