pafl: Umwandlung von Saisonbewilligungen
(ots)
Vaduz, 27. April (pafl) -
Vom 1. bis 31. Mai 2004 können die Gesuche um Umwandlung der Saisonbewilligung für alle Saisonarbeitskräfte, die sich seit zehn aufeinander folgenden Jahren ordnungsgemäss während mindestens 90 Monaten in Liechtenstein aufgehalten haben (unabhängig von der Staatsbürgerschaft), eingereicht werden.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen: - Gesuchsformular (um Erteilung einer fremdenpolizeilichen Bewilligung) - Überjähriger Arbeitsvertrag - AHV-Bestätigungen - Bewilligungskopien der anwesenden Familienangehörigen
Saisonarbeitskräfte mit einer EWR-Staatsbürgerschaft, die noch nicht während zehn Jahren in Liechtenstein tätig sind, haben vom 1. bis 30. September 2004 die Möglichkeit, einen Antrag auf Umwandlung der Saisonbewilligung zu stellen.
Die Regierung wandelt bis zum 01. Juni 2005 alle Saisonbewilligungen (A) von EWR-Staatsangehörigen und die Bewilligungen ihrer anwesenden Familienmitglieder (Ehegatten und deren minderjährige, unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr) gestaffelt in Aufenthaltsbewilligungen um. EWR-Saisoniers mit schulpflichtigen Kindern, die in Liechtenstein eine Schule besuchen, werden dabei vorrangig behandelt. In den übrigen Fällen gilt als Kriterium die Anzahl der aufeinander folgenden und ununterbrochenen Saisonjahre. Es sind dieselben Unterlagen wie oben erwähnt einzureichen.
Die Formulare und weitere Informationen sind auch unter www.apa.llv.li abrufbar.
Kontakt:
Ausländer und Passamt
+423/236 61 63