pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Chile
(ots)
Vaduz, 26. November (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA- Staaten mit Chile. Das Abkommen wurde anlässlich des EFTA- Ministertreffens am 26. Juni 2003 unterzeichnet. Es soll vorbehaltlich der Ratifikation durch die Vertragsstaaten am 1. Februar 2004 in Kraft treten.
Das Freihandelsabkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich verarbeiteter Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und anderer Meeresprodukte), den Handel mit Dienstleistungen, die Auslandinvestitionen, das geistige Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Es verbessert damit die Rechtssicherheit und die Vorhersehbarkeit der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen mit Chile und schafft die Voraussetzungen dafür, dass liechtensteinische Wirtschaftsakteure auf dem Markt Chiles gegenüber wichtigen Konkurrenten nicht diskriminiert werden.
Nach den bereits in Kraft getretenen Abkommen mit Mexiko und Singapur ist das Abkommen mit Chile das dritte Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten in Übersee und gleichzeitig das dritte mit umfassendem Geltungsbereich.
Das gleichzeitig zwischen der Schweiz und Chile abgeschlossene bilaterale Landwirtschaftsabkommen gilt auf Grund des Zollvertrages auch für Liechtenstein.