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aha! Allergiezentrum Schweiz / aha! Centre d'Allergie Suisse

Mehr Sicherheit bei Nahrungsmittelallergenen im Offenverkauf

Bern (ots)

Restaurants sowie Betriebe, die Lebensmittel im
Offenverkauf anbieten, unterstehen - wie Anbieter vorverpackter
Produkte - seit Mai 2004 einer strengen Deklarationspflicht im
Zusammenhang mit stark allergenen Nahrungsmitteln. Ein
praxisorientierter Ratgeber bietet nun Unterstützung bei der oft
schwierigen Umsetzung dieser Vorschrift. Sie bringt den 300'000 von
Nahrungsmittelallergien Betroffenen in der Schweiz mehr Sicherheit.
Menschen mit einer Nahrungsmittelallergie pflegen in der Regel
einen sehr bewussten Umgang mit ihrer Krankheit. Bereits kleinste
Mengen bestimmter Lebensmittel können bei ihnen belastende Symptome
auslösen, im Extremfall zu lebensbedrohlichen Reaktionen führen. Bis
heute gibt es dagegen nur ein Mittel: striktes Auslassen der
"verbotenen" Lebensmittel. Betroffene sind deshalb auf eine
zuverlässige Deklaration der Zutaten und Inhaltsstoffe nicht nur bei
vorverpackten Produkten angewiesen. Sie müssen auch Klarheit haben,
was ihnen in welcher Zusammensetzung im Restaurant oder in der
Kantine aufgetischt wird; oder auf was sie beim offen verkauften
Angebot zu verzichten haben.
Die Lebensmittelgesetzgebung trägt diesem Umstand Rechnung und
nimmt seit 2004 auch das Gastgewerbe und Betriebe mit Lebensmitteln
im Offenverkauf wie Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien in die
Deklarationspflicht. Verlangt wird, dass auf Anfrage umfassend und
zumindest mündlich Auskunft über Zutaten und Vermischungen gegeben
werden kann. Die Umsetzung der Deklarationspflicht aber stellt
Betriebsverantwortliche häufig vor einige Probleme. Die
Mitarbeitenden in den Betrieben sind kaum vertraut mit der
Problematik. Nahrungsmittelallergien werden in der Aus- und
Weiterbildung noch wenig thematisiert. Fehlende Verantwortlichkeiten
und ungenügende Informationsflüsse behindern nicht selten einen
optimalen Umgang mit der Problematik. Für das Gastgewerbe kommt
erschwerend hinzu, dass häufig mit verschiedenen Zulieferanten und
mit Convenience-Produkten gearbeitet wird.
Die Kantonschemiker haben die schwierige Situation früh erkannt.
Im letzten Jahr initiierten sie in enger Zusammenarbeit mit
Vertretern von Gastro- und Gewerbeverbänden, mit Fachärzten,
Konsumentenschutz- und Allergieorganisationen sowie dem Bundesamt für
Gesundheit (BAG) eine Broschüre, die das komplexe Thema informativ
und praxisorientiert aufarbeiten sollte. Entstanden ist der Ratgeber
"Allergene im Offenverkauf". Er steht interessierten Kreisen seit
Anfang März zur Verfügung.
Die Broschüre enthält Informationen zur Nahrungsmittelallergie aus
medizinischer Sicht, unter besonderer Berücksichtigung der
Bedürfnisse Betroffener. Sie bietet auch konkrete Hilfe bei  der
Umsetzung der Deklarationspflicht: mit Tipps zu Einkauf, Lagerung,
Zubereitung und Produktion; mit Empfehlungen hinsichtlich klarer
Rezepturen, guter Mitarbeiterschulung und innerbetrieblicher Abläufe
sowie transparenter Kommunikation. Mit einer Checkliste können die
eingeleiteten Massnahmen laufend auf ihre Wirksamkeit überprüft
werden.
Der Ratgeber "Allergene im Offenverkauf" liegt in deutscher,
französischer sowie italienischer Version auf und kann bei aha!
Schweizerisches Zentrum für Allergie, Haut und Asthma bestellt
werden: Tel. 031 359 90 00, Mail:  info@ahaswiss.ch oder als Download
unter www.ahaswiss.ch
Medienkontakt:
Dr. Georg Schäppi
Geschäftsleiter aha! 
Schweizerisches Zentrum für Allergie, Haut und Asthma
Tel.: +41/31/359'90'00
E-Mail:  gschaeppi@ahaswiss.ch
Annelise Lundvik (Kommunikation) 
Tel.: +41/31/359'90'19
E-Mail:  alundvik@ahaswiss.ch

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