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Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2002 und 2003 – Resultate und Kommentare

(ots)

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2002 und 2003 – Resultate und Kommentare

Die MWST im Jahr 2003: Leichte Zunahme der Netto-Steuerforderung und 
der Zahl der Steuerpflichtigen bei stagnierendem steuerbaren Umsatz
Im Jahr 2003 hat der steuerbare Umsatz – die für die Mehrwertsteuer 
(MWST) massgebliche Grösse – 660,4 Milliarden Franken erreicht. Er 
liegt damit um 0,7 Prozent unter dem Wert von 2002. Die Netto- 
Steuerforderung (Steuer auf Umsatz abzüglich anrechenbare Vorsteuer) 
beläuft sich auf 8,1 Milliarden Franken, was einem Zuwachs von 3,5 
Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Unter Berücksichtigung der 
Netto-Steuerforderung der Eidg. Zollverwaltung, welche für die 
Erhebung der MWST auf der Einfuhr zuständig ist (8,7 Milliarden 
Franken), resultiert ein Steuerertrag von total 16,8 Milliarden 
Franken (+1,2%). In ihrer Publikation zur MWST in der Schweiz 
analysiert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die 
Abrechnungen der Steuerpflichtigen der Jahre 2002 und 2003 und 
vergleicht sie mit den jeweiligen Ergebnissen des Vorjahres. Im 
Zentrum der statistischen Ergebnisse stehen der Umsatz in seinen 
verschiedenen Ausprägungen, die Steuer auf dem Umsatz, die 
anrechenbare Vorsteuer und der Steuerertrag. Diese Elemente der MWST 
werden in Abhängigkeit von der Höhe der Netto-Steuer und des 
Umsatzes pro Steuerpflichtigen sowie von Rechtsform und 
wirtschaftlicher Tätigkeit dargestellt. In einer Einleitung sind 
alle wesentlichen Merkmale und Besonderheiten der MWST beschrieben, 
die für eine Interpretation der Ergebnisse unerlässlich sind. Die 
Publikation wird durch mehrere Anhänge ergänzt, unter anderem durch 
einen chronologischen Abriss der gesetzlichen Bestimmungen. Der 
Umsatz... Die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen haben 2003 einen 
Gesamtumsatz von 1801,0 Milliarden Franken gemeldet. Dieser Betrag 
verteilt sich auf den steuerbaren Umsatz (660,4 Milliarden Franken 
oder 36,7% des Gesamtumsatzes) und den nicht steuerbaren Umsatz 
(1140,7 Milliarden Franken oder 63,3%). Zum nicht steuerbaren Umsatz 
zählen der Export von Gütern und Diensten sowie der von der Steuer 
ausgenommene Umsatz (z. B. Geld- und Kapitalverkehr, Versicherungen, 
Unterricht und Ausbildung, Kultur und Sport, Gesundheit, 
Sozialfürsorge). Der Gesamtumsatz ist 2003 um 6,1 Prozent gestiegen. 
Diese Entwicklung wird durch den nicht steuerbaren Umsatz getrieben, 
der um 10,5 Prozent wuchs. Dafür verantwortlich zeichneten 
namentlich die Exporte, welche um 15,0 Prozent zulegten. 
Demgegenüber nahm der steuerbare Umsatz um 0,7 Prozent ab. ...und 
der daraus resultierende Steuerertrag Die MWST wird von der ESTV und 
der Eidg. Zollverwaltung (EZV) erhoben. Die Summe der beiden Beträge 
ergibt die gesamte Netto- Steuerforderung der MWST. Die von der EZV 
abgerechnete MWST wird von den Steuerpflichtigen auf der Einfuhr von 
Waren entrichtet. Die MWST- Statistik konzentriert sich auf die mit 
der ESTV abgerechnete Steuer. Diese berechnet sich aus der Differenz 
zwischen der Steuer auf dem Umsatz (auch Brutto-Steuer genannt) und 
der abziehbaren Vorsteuer. Für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen 
ergab sich 2003 eine Brutto- Steuer von 45,3 Milliarden Franken. Bei 
einer anrechenbaren Vorsteuer von gesamthaft 37,2 Milliarden Franken 
resultierte ein Saldo von 8,1 Milliarden Franken zu Gunsten der 
ESTV. Unter Berücksichtigung der von der EZV erhobenen MWST von 8,7 
Milliarden Franken belief sich die Netto-Steuerforderung auf 
insgesamt 16,8 Milliarden Franken. Die bei der EZV erhobenen Beträge 
nahmen um 0,9 Prozent (79 Millionen Franken) ab, während jene der 
ESTV um 3,5 Prozent (277 Millionen Franken) anstiegen. Diese 
unterschiedliche Entwicklung ist einerseits auf die leicht 
rückläufigen Warenimporte zurückzuführen, welche die Einnahmen der 
EZV schrumpfen liessen. Andererseits können die Steuerpflichtigen 
Einfuhren, die sie als Vorleistungs- und Investitionsgüter 
nachfragen, unter dem Titel des Vorsteuerabzugs vom Betrag abziehen, 
den sie der ESTV schulden. Wenn nun die Importe rückläufig 
tendieren, nimmt dementsprechend auch die anrechenbare Vorsteuer ab. 
Darüber hinaus hat die schwächere Investitionstätigkeit im Inland, 
die zu einem guten Teil auch aus inländischer Produktion alimentiert 
wird, den Rückgang der anrechenbaren Vorsteuer noch verstärkt. 
Nachdem die MWST-Sätze zuletzt auf den 1. Januar 2001 linear um 0,1 
Prozent erhöht worden waren (Finanzierung der 
Eisenbahngrossprojekte), blieben sie während der Berichtsperiode 
unverändert bei 7,6 Prozent (Normalsatz), 3,6 Prozent (Sondersatz 
auf Beherbergungsleistungen) und 2,4 Prozent (reduzierter Satz). Bei 
den Saldo-Steuersätzen ergab sich in der Berichtsperiode ebenfalls 
keine Änderung. Zahl der Steuerpflichtigen nimmt laufend zu Seit der 
Einführung der Steuer im Jahr 1995 nimmt die Zahl der 
Steuerpflichtigen laufend zu. Im Jahr 2003 waren 311'844 aktive 
Steuerpflichtige gemeldet. 71,2 Prozent entfielen auf den tertiären 
und 27,0 Prozent auf den sekundären Sektor, lediglich 1,8 Prozent 
waren im primären Sektor tätig. Die verbreitetsten Rechtsformen 
waren die Einzelfirmen (42,4% der Steuerpflichtigen), die 
Aktiengesellschaften (31,8%) und die Gesellschaften mit beschränkter 
Haftung (13,5%).
EIDGENOESSISCHE STEUERVERWALTUNG
Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation
Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche 
selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, sofern seine Lieferungen und 
Leistungen im Inland jährlich 75'000 Franken übersteigen. Beträgt 
die nach Abzug der Vorsteuer verbleibende Steuer regelmässig nicht 
mehr als 4'000 Franken im Jahr, sind die Voraussetzungen für die 
Steuerpflicht erst mit einem Jahresumsatz von 250'000 Franken 
erfüllt. Die steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel 
vierteljährlich mit der ESTV abzurechnen. Sie müssen dabei ihre 
Umsätze deklarieren, auf dem steuerbaren Teil ihres Umsatzes mit 
Hilfe der geltenden Steuersätze die Steuer auf dem Umsatz berechnen, 
davon die ihnen überwälzten Vorsteuern (d.h. die ihnen von anderen 
Steuerpflichtigen verrechnete MWST) in Abzug bringen und die 
verbleibende Netto-Steuer der ESTV abführen. Bei einem 
Vorsteuerüberschuss wird ihnen die Differenz (Steuerguthaben) 
ausbezahlt oder gutgeschrieben. Bei einem Umsatz, der nicht über den 
im Gesetz festgelegten Grenzen liegt, haben die KMU die Möglichkeit, 
von einer vereinfachten Steuerberechnungsmethode (den 
Saldo-Steuersätzen) Gebrauch zu machen. Die Abrechnungen haben in 
diesem Fall nur halbjährlich zu erfolgen. Rund ein Drittel der 
Steuerpflichtigen hat sich für diese Variante entschieden.
Auskunft:
Martin Daepp, ESTV, Sektion Abteilung Steuerstatistik und 
Dokumentation, Tel.: 031 333 73 88
Caroline Le Bourdonnec, ESTV, Sektion Abteilung Steuerstatistik und 
Dokumentation, Tel.: 031 325 43 31
Neuerscheinung: Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2002 und 2003 – 
Resultate und Kommentare, Bestellnummer: 224-0300. Preis: Fr. 14.--
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer 
Form finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
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