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Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 1999/2000

Neuenburg (ots)

Abgeschwächtes Wachstum der Sozialausgaben seit 1997
Die neuen statistische Kennzahlen des
Bundesamtes für Statistik (BFS) ermöglichen einen vollständigen und
international vergleichbaren Überblick über die Ausgaben und
Einnahmen für die Soziale Sicherheit in der Schweiz. Die
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit für das Jahr 1999 weist 109
Mrd. Fr. Ausgaben und 129 Mrd. Fr. Einnahmen, die provisorische
Gesamtrechnung für das Jahr 2000 113 Mrd. Fr. Ausgaben und 135 Mrd.
Einnahmen aus. Die Sozialausgabenquote hat in den 1990er Jahren um
fast 8 Prozentpunkte zugenommen und bewegte sich 1999 mit 27,7%
(2000: 27,4%) in derselben Grössenordnung wie diejenige der
Europäischen Union (EU). Von den Sozialleistungen entfallen über 45%
auf die Altersvorsorge und weitere 37% auf Leistungen bei Krankheit
und Invalidität.
Die Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit beliefen sich 1999
auf 109,2 und im Jahr 2000 auf 112,7 Mrd. Fr. Gleichzeitig
resultierte bei den Einnahmen ein Anstieg von 129,3 auf 135,1 Mrd.
Fr. Die Sozialausgabenquote, die den Anteil der Sozialausgaben am
Bruttoinlandprodukt (BIP) misst, betrug 1998 27,7%, 1999 27,6% und
2000 noch 27,4%. Der stärkere Anstieg der Einnahmen im Vergleich zu
den Ausgaben und die leicht rückläufige Sozialausgabenquote hängen
damit zusammen, dass sich die Wirtschaftslage seit 1997 erheblich
verbessert hat.
Die Schweiz im europäischen Mittelfeld
1990 hatte die schweizerische Quote der Sozialausgaben mit 19,8%
weit unter dem EU-Mittel von 25,5% gelegen und wurde nur von
wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern wie Portugal und Irland
unterboten. 1997 lag die Quote in der EU bei 28,0%, während sie in
der Schweiz 27,5% betrug. 1999 waren die beiden Quoten nahezu
identisch. Die höchsten Sozialausgabenquoten wies 1999 Schweden mit
32,9% aus, gefolgt von Frankreich, Deutschland und Dänemark. Am
tiefsten war die Quote in Irland mit 15%.
Starkes Wachstum der Sozialausgaben in der Wirtschaftskrise
Aus dem Ländervergleich geht hervor, dass das Wachstum der
schweizerischen Sozialausgaben zwischen 1990 und 1997
überdurchschnittlich stark ausfiel. Dies ist darauf zurückzuführen,
dass die Schweiz einer schärferen und länger anhaltenden
wirtschaftlichen Rezession ausgesetzt war als das europäische
Ausland. Eine wesentliche Rolle spielte dabei die Arbeitslosigkeit,
die erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg über eine längere Zeitspanne
hinweg massiv zunahm, während es im Ausland bereits früher zu
verbreiteter Arbeitslosigkeit und damit zu grösseren sozialen
Belastungen gekommen war. Zugleich stiegen auch die Alters-,
Hinterlassenen- und Invalidenrenten weiter an, und die
bedarfsabhängigen staatlichen Sozialleistungen (Sozialhilfe,
Asylpolitik, Ergänzungsleistungen zur IV) wurden vermehrt in Anspruch
genommen. Nach 1997 wuchs das BIP wieder kräftiger, während die
Arbeitslosenzahlen zurückgingen. Dies hatte zur Folge, dass sich das
Wachstum der Gesamtausgaben abschwächte und die Sozialausgabenquote
wieder etwas ab nahm.
Dominanz der Sozialversicherungsleistungen
Das schweizerische System der Sozialen Sicherheit stützt sich in
erster Linie auf die sieben grossen Sozialversicherungen ab, bei
denen rund 85% der Ausgaben anfallen. Der Anteil der Beruflichen
Vorsorge (BV) lag 1999 bei 27,8% (2000: 29,2%), derjenige der AHV bei
24,7% (2000: 24,4%). Auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung
entfielen 12,4% (2000: 12,7%), auf die IV 7,5%, auf die
obligatorische Unfallversicherung 4,5%, auf die kantonal geregelten
Familienzulagen 3,8% und auf die Arbeitslosenversicherung 4,0% (2000:
2,8%) der Ausgaben. Für bedarfsabhängige staatliche Sozialleistungen,
die das letzte soziale Auffangnetz bilden, werden 6,4% der
Gesamtausgaben aufgewendet. Es handelt sich dabei grösstenteils um
Ergänzungsleistungen, Sozialhilfegelder und Flüchtlingshilfe
(Asylpolitik). 5,7% der Gesamtausgaben werden in Form von
Subventionen gewährt, die hauptsächlich dem Gesundheitssystem
(kantonale Spitalsubventionierung) zugute kommen.
Sozialleistungen umfassen in erster Linie Rentenzahlungen
Die Sozialleistungen bestehen zu fast 70% aus Geldleistungen, die
an keinen Bedarfsnachweis gebunden sind, und zu 24% aus
Sachleistungen, die ebenfalls keine Bedarfsprüfung voraussetzen.
Während die nicht bedarfsabhängigen Geldleistungen hauptsächlich
Rentenzahlungen und zu einem geringeren Teil Kapital- und
Barleistungen, Taggelder und Familienzulagen umfassen, stehen bei den
nicht bedarfsabhängigen Sachleistungen die Krankheits- und
Gesundheitskosten im Vordergrund (v.a. Subventionen an Spitäler). Auf
bedarfsabhängige Geld- und Sachleistungen entfallen 3,9% bzw. 3,3%
der Sozialleistungen.
Überragende Bedeutung der Altersvorsorge
Rund 45% der Sozialleistungen dienen der Altersvorsorge, ein
Anteil, der im EU- und EFTA-Raum einzig noch von Italien übertroffen
wird. An zweiter Stelle folgen mit 24% die für die Krankenpflege bzw.
Gesundheitsvorsorge aufgewendeten Gelder, an dritter Stelle mit 12,5%
die Invaliditätsleistungen. Mehr als vier Fünftel der
Sozialleistungen decken somit die drei Risiken Alter, Krankheit und
Invalidität ab. Stark an Bedeutung verloren haben die
Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit: Beanspruchten diese im Jahr
1997, das mit dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise zusammenfiel, noch
gut 7% aller Sozialleistungen, waren es drei Jahre später weniger als
2%. Die  Leistungen an Hinterbliebene, an Familien und Kinder sowie
an einkommensschwache Personen betragen insgesamt 14,6%.
Mehrwertsteuer als neue Finanzierungsquelle
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbständige kommen für mehr als die
Hälfte der Gesamteinnahmen auf; weitere 8% sind Kopfprämien der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Mit 28,4% lag der
Arbeitgeberanteil 1999 um 7,9 Prozentpunkte höher als der
Arbeitnehmeranteil. Dies ist teils auf die Verhältnisse in der BV,
teils aber auch darauf zurückzuführen, dass die Familienzulagen und
die Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft ausschliesslich
von den Arbeitgebern finanziert werden. Der Anteil der öffentlichen
Beiträge beläuft sich auf 21%, die Hälfte davon sind Bundesgelder.
Der steigende Finanzierungsanteil des Bundes stammt in jüngster Zeit
nicht mehr aus allgemeinen Steuermitteln. Er widerspiegelt die
Einführung des Mehrwertsteuerprozents (1999) und der
Spielbankenabgabe (2000) zugunsten der AHV. Die Kantone beteiligen
sich mit 7,8% und die Gemeinden mit 2,8% an der Finanzierung der
Sozialen Sicherheit.
Weitaus bedeutender als die Beiträge der Kantone und Gemeinden
sind die Vermögenserträge: Sie machen nahezu einen Fünftel der
Einnahmen aus. Dieser für europäische Verhältnisse ausserordentlich
hohe Prozentsatz verweist auf die zentrale Rolle, welche der
ausschliesslich im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Beruflichen
Vorsorge im schweizerischen System der Sozialen Sicherheit zufällt.

Kontakt:

Bundesamt für Statistik
Informationsdienst

Heiner Ritzmann, BFS
Sektion Soziale Sicherheit
Tel. +41/32/713'66'63

Publikationsbestellungen unter: Tel.: +41/32/713'60'60
Fax: +41/32/713'60'61, mailto:Ruedi.Jost@bfs.admin.ch

Neuerscheinung: Resultate für 1999 - Schätzungen für 2000 -
Entwicklung seit 1990, BFS, Neuchâtel, Bestellnummer: 511-0000,
erscheint im Juli 2002 (frz. Fassung: September 2002)

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des
BFS http://www.statistik.admin.ch

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