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Gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne in der Schweiz zwischen 1999

Neuenburg (ots)

Gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne zeigen vor allem für
unqualifizierte Arbeitnehmende Wirkung
Zwischen 1999 und 2001 stiegen die
gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne unqualifizierter
Arbeitnehmender deutlich stärker (+7%) als die Mindestlöhne
qualifizierter (+2,9%) und höher qualifizierter Arbeitnehmender
(+3%).
Die Mindestlöhne für unqualifizierte Arbeitnehmende nahmen in
Wirtschaftsbranchen mit hoher gesamtarbeitsvertraglicher Abdeckung
zwischen 1999 und 2001 tendenziell stärker zu als in
Wirtschaftsbranchen mit geringer Abdeckung. Ebenso kann festgestellt
werden, dass unqualifizierte Arbeitnehmende mit Einzelarbeitsvertrag
häufig weniger als den gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlohn
verdienen. Diese Ergebnisse gehen aus einer Studie der wichtigsten
Gesamtarbeitsverträge hervor, die im Auftrag des Bundesamtes für
Statistik (BFS) erstellt wurde.
Gesamtarbeitsvertragliche Mindestlohnerhöhung für unqualifizierte
Arbeitnehmende deutlich höher
Die gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne unqualifizierter
Arbeitnehmender (ohne abgeschlossene Berufslehre) stiegen zwischen
1999 und 2001 mit durchschnittlich 7 Prozent deutlich stärker als die
Mindestlöhne qualifizierter und höher qualifizierter Arbeitnehmender.
Die Mindestlöhne qualifizierter Arbeitnehmender (abgeschlossene
Berufslehre) stiegen in der gleichen Periode um 2,9 Prozent und jene
höher Qualifizierter (höherer Fachausweis) um 3 Prozent. Im selben
Zeitraum 1999 bis 2001 fiel die nominale Lohnerhöhung in der gesamten
Wirtschaft mit 3,7 Prozent (provisorischer Wert) deutlich tiefer aus
als das Mindestlohnwachstum für Unqualifizierte.
Auf Branchenebene war die Erhöhung der Mindestlöhne für
unqualifizierte Arbeitnehmende sehr unterschiedlich. Die markantesten
Wachstumsraten zwischen 1999 und 2001 verzeichneten die Branchen
Erzeugung und Bearbeitung von Metall (+36%), Herstellung von
Nahrungsmitteln und Getränken (14%), Be- und Verarbeitung von Holz
(+10%) und das Papier- und Kartongewerbe (+10%). Die Branchen mit
keinem oder nur schwachem Wachstum waren Persönliche Dienstleistungen
(0%), das Kreditgewerbe (+0,2%) und die Luftfahrt (+0,9%).
Für die unqualifizierten Arbeitnehmenden konnte zudem ein
deutlicher Zusammenhang zwischen der gesamtarbeitsvertraglichen
Abdeckung der Wirtschaftsbranchen und der Mindestlohnerhöhung
gefunden werden. Je höher der Abdeckungsgrad der Wirtschaftsbranchen
ausfällt, um so grösser ist tendenziell das Mindestlohnwachstum.
Gesamtarbeitsverträge zeigen vor allem für unqualifizierte
Arbeitnehmende Wirkung
Unqualifizierte Arbeitnehmende mit Einzelarbeitsvertrag verdienen
in der Schweiz oft weniger als Unqualifizierte mit
gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlohnregelungen - das ergibt ein
Vergleich mit der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE). So
verdienen in der Wirtschaftsbranche Herstellung von
Metallerzeugnissen rund 25 Prozent aller ungelernten Arbeitnehmenden
mit Einzelarbeitsvertrag weniger als den GAV-Mindestlohn. In der
Branche Handel und Reparatur von Automobilen sind es 24 Prozent und
in der Branche Herstellung von Produkten aus nichtmetallischen
Mineralien 23 Prozent. Im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im
Papier- und Kartongewerbe verdienen je 19 Prozent aller ungelernten
Arbeitnehmenden mit Einzelarbeitsvertrag weniger als den
GAV-Mindestlohn.
Gesamthaft kann gesagt werden: je schwächer die
Wirtschaftsbranchen von gesamtarbeitsvertraglichen
Mindestlohnregelungen abgedeckt sind, desto häufiger verdienen
unqualifizierte Arbeitnehmende mit Einzelarbeitsvertrag weniger als
den GAV-Mindestlohn. Für qualifizierte Arbeitnehmende ist dieser
Zusammenhang weniger stark ausgeprägt und für höher Qualifizierte
kann überhaupt kein Zusammenhang gefunden werden.
GAV-Mindestlöhne tendenziell auf das Niveau von 3000 Franken
angehoben
Auf das Jahr 2001 hin sind einige der mittleren Mindestlöhne für
unqualifizierte Arbeitnehmende auf das Niveau von 3000 Franken brutto
pro Monat angehoben worden. So in den Branchen Landwirtschaft
(Gartenbau), Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, in der
Branche Bearbeitung von Metall sowie im Kreditgewerbe.
Unqualifizierte Arbeitnehmende, die von Mindestlohnregelungen
unter 3000 Franken betroffen sind, finden sich in den Branchen
Verlags- und Druckgewerbe (2900 Fr.), im Detailhandel (2899 Fr.),
Herstellung von Automobilen (2875 Fr.), Landverkehr, Transport in
Rohrfernleitungen (2855 Fr.), Herstellung von Möbeln, Schmuck und
sonstigen Erzeugnissen (2777 Fr.), im Gastgewerbe (2562 Fr.), sowie
Persönliche Dienstleistungen (650 Fr.).
Die höchsten Mindestlöhne für unqualifizierten Arbeitnehmenden
finden sich in den Branchen Handel, Reparatur Automobile (3504 Fr.),
Herstellung von Metallerzeugnissen (3525 Fr.), im Baugewerbe (3527
Fr.) und Herstellung von sonstigen Produkten aus nichtmetallischen
Mineralien (3800 Fr.).
Grosse Unterschiede in der gesamtarbeitsvertraglichen
Mindestlohnabdeckung auf Branchenebene
In der Schweizer Privatwirtschaft waren im Jahr 2001 rund 34
Prozent aller Arbeitnehmenden von gesamtarbeitsvertraglichen
Mindestlohnregelungen betroffen. Auf der Ebene der
Wirtschaftsbranchen gibt es bezüglich der Abdeckung grosse
Unterschiede. Die von gesamtarbeitsvertraglichen
Mindestlohnregelungen am stärksten abgedeckten Wirtschaftsbranchen,
die auch aufgrund der gesamten Beschäftigtenzahl bedeutend sind, sind
das Gastgewerbe (89%), das Baugewerbe (70%), das Kreditgewerbe (61%)
und der Detailhandel (40%).
Im Vergleich dazu gibt es Branchen, die nur sehr schwach oder gar
nicht abgedeckt sind. Zu den schwach abgedeckten Wirtschaftsbranchen
zählen die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen (2%), das
Gesundheits- und Sozialwesen (3%), Herstellung von Metallerzeugnissen
(4%) und Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken (9%).
Bedeutende Branchen ohne Mindestlohnregelungen sind der Maschinenbau,
die Branche Herstellung von Präzisionsgeräten und Uhren sowie die
Branche Handelsvermittlung und Grosshandel.

Kontakt:

Andreas Hochuli
BFS, Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen
Tel. +41/32/713'68'89

Auskunft französisch:
Didier Froidevaux
BFS, Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen
Tel. +41/32/713'67'56

Publikationsbestellungen unter:
Tel. +41/32/713'60'60
Fax +41/32/713'60'61
E-Mail: Ruedi.Jost@bfs.admin.ch

Neuerscheinung:
BFS, Mindestlöhne in der Schweiz. Analyse der Mindestlohn- und
Arbeitszeitregelungen in den Gesamtarbeitsverträgen von 1999 - 2001,
Neuchâtel 2002, Bestellnummer: 497-0100.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch

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