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Erste textile Gleitschutzvorrichtung bei Schneekettenobligatorium zugelassen

Bern (ots)

Ab dem 1. Dezember 2020 ist in der Schweiz die so genannte Autosock als Schneekettenalternative bei einem Schneekettenobligatorium zugelassen. Dabei handelt es sich um die erste bei einem Kettenobligatorium zugelassene textile Gleitschutzvorrichtung.

Die Schneekettenhersteller haben in den letzten Jahren viel Know-how in die Weiterentwicklung ihrer Produkte investiert. Hierbei wurde besonders die Montagefreundlichkeit und das Handling genauer untersucht. Auch Hersteller von alternativen Produkten haben Ihr Angebot weiterentwickelt. Auf dem europäischen Markt gibt es gut ein Dutzend Produkte, welche als Alternative zu Schneeketten verkauft werden. In der Schweiz waren jedoch bei einem Schneekettenobligatorium bis jetzt nur Schneeketten und das alternative Produkt "Easy Grip" von Michelin - eine Schneekette aus Verbundstoff- zugelassen.

DTC lässt Autosock bei Schneekettenobligatorium zu

Nun entspricht ein weiteres alternatives Produkt den Schweizer Vorschriften. Es handelt sich um die erste textile Gleitschutzvorrichtung "Autosock". Dies bestätigt die schweizerische Dynamic Test Center AG in ihrer Konformitätsbeglaubigung KD-0454/20 vom 29. September 2020. Die DTC testet Schneeketten und alternative Schneekettenprodukte im Auftrag des Bundesamt für Strassen ASTRA auf ebendiese Norm. Die getesteten Produkte müssen das Anfahren, Bremsen und die Seitenführung auf Schnee und Eis gewährleisten. Zudem dürfen Sie die Strasse nicht übermässig beschädigen. Die Autosock ist damit ab dem 1. Dezember 2020 offiziell in der Schweiz als Schneekettenaltenative bei einem Schneekettenobligatorium zugelassen. Als textiles Produkt ist die Autosock leichter als herkömmliche Schneeketten und einfach in der Handhabung.

Tipps:

  • Auf stark verschneiten Strassen sind Schneeketten oder zugelassene Alternativen nach wie vor das sicherste Mittel für ein Fortkommen. Spätestens, wenn das Verkehrsschild "Schneeketten obligatorisch" erscheint, sind Schneeketten oder ein zugelassenes Alternativprodukt Pflicht. Fährt man ohne weiter, gefährdet man nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, man riskiert auch eine Busse.
  • Schneeketten und Schneekettenalternativen sind kein Ersatz für Winterreifen und sind nur mit Winterreifen zu verwenden. Die Schneekettenmontage ist bei verschiedenen Fahrzeugen unter Umständen nur möglich, wenn die Winterreifen montiert sind.
  • Ob Schneeketten und Schneekettenalternativen an die Vorder- oder Hinterräder montiert werden müssen, schreibt der Fahrzeughersteller in der Betriebsanleitung vor.
  • Bei allradgetriebenen Fahrzeugen gibt es keine feste Regelung auf welcher Achse die Ketten oder Kettenalternativen aufzuziehen sind. Ausschlaggebend sind jeweils die Herstellervorgaben. Optimal sind Schneeketten auf allen vier Rädern.
  • Hersteller und Verkäufer von alternativen Produkten können dem Kunden eine Kopie des Prüfdokuments / Konformitätsbeglaubigung aushändigen, damit diese den Kontrollorganen (Polizei) bei Bedarf einen Beleg vorweisen können. Liegt diese nicht bei, empfiehlt der TCS, den Verkäufer danach zu fragen.

Pressekontakt:

Sarah Wahlen, Mediensprecherin TCS, 058 827 34 03, 079 123 46 91, sarah.wahlen@tcs.ch, www.pressetcs.ch

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