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Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS

Wegen Streiks viele Annullierungen und Verspätungen im europäischen Flugverkehr erwartet. Was tun?

Bern (ots)

Für tausende Flugpassagiere könnte die Reise in den kommenden Tagen zum Spiessrutenlauf werden. Der Fluglotsenstreik in Frankreich und der angekündigte Streik des Bodenpersonals an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld für morgen früh werden voraussichtlich zu Annullierungen und Verspätungen im europäischen Flugverkehr führen. Wegen der Tourismusmesse ITB halten sich hunderte Schweizerinnen und Schweizer in Berlin auf, welche am Freitag oder Samstag die Rückreise antreten wollen. Doch was ist zu tun, wenn mein Flug gestrichen wurde. Welche Pflichten haben die Airlines, welche Rechte haben Passagiere? Hier die Tipps vom TCS.

Die wichtigsten Tipps

   - Schon am Tag vor der Reise Information über Medien und die 
     Websites der Airlines, welche Auswirkungen der Streik auf die 
     Flugverbindungen hat. Viele Fluggesellschaften informieren ihre 
     Passagiere nach Streikankündigung per E-Mail oder SMS. 
     Informationen zu Annullierungen und Verspätungen gibt es auch 
     auf den jeweiligen Websites der Flughäfen.
   - Bei Annullierung des Fluges mit der Airline Kontakt aufnehmen 
     (Hotline, E-Mail, Telefon) und sich über den weiteren Verlauf 
     informieren.
   - Keine Flugumbuchungen auf eigene Faust vornehmen. Die 
     Kostendifferenz zwischen gekauftem Ticket und neuem Ticket 
     müssen Airlines nicht übernehmen.

Pflichten der Airlines, Rechte der Passagiere

   - Die Airlines sind verpflichtet ihre Kunden an den Zielort zu 
     bringen. Im Falle von Flugannullierungen wegen Streiks müssen 
     Alternativflüge von der betreffenden Airline oder die 
     Rückerstattung des Ticketpreises angeboten werden.
   - Bei internationalen Flügen können Airlines Flüge über andere 
     Flughäfen umleiten und ihre Kunden von dort aus mit Zug oder Bus
     zum Zielort bringen.
   - Müssen Reisende wegen Flugannullierungen eine weitere oder 
     weitere Nächte am Abflugort verbringen, muss die Airline die 
     Kosten für das Hotel und auch die Transportkosten dorthin 
     übernehmen.
   - Gelingt es der Airline nicht eine alternative Beförderung zu 
     organisieren, kann der Kunde den Ticketpreis zurückfordern. Auch
     bei Verspätungen ab 5 Stunden ist dies möglich. 
     Rückerstattungsanträge sollten unbedingt schriftlich erfolgen.
   - Ansprüche auf Ausgleichs- oder Schadenersatzzahlungen für 
     verpasste Geschäftstermine kann der Kunde nicht geltend machen.
   - Wird ein Flug gestrichen kann der Kunde Anspruch auf 
     Ausgleichszahlung in folgender Höhe geltend machen. 250 CHF bei 
     Flügen bis 1500 km. 400 CHF bei Flügen zwischen 1500 und 3500 
     km. 600 CHF bei Flügen über 3000 km.

Kontakt:

Daniel Graf, Mediensprecher TCS, 058 827 34 41, daniel.graf@tcs.ch

Die TCS-Bilder sind auf Flickr -
www.flickr.com/photos/touring_club/collections.
Die TCS-Videos sind auf Youtube - www.youtube.com/tcs.

www.pressetcs.ch

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