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Ungebührliche Verschärfungen des Asylrechts: Parlamentsentscheide mit ernsthaften Folgen

Luzern (ots)

Caritas Schweiz ist äusserst besorgt über die neuesten Entscheide des Parlaments zur Verschärfung des Asylrechts. Der Debatte im Nationalrat ist eine Stimmungsmache vorausgegangen, wobei in rechtsbürgerlichen Kreisen selbst vor Ideen wie Internierungslagern nicht halt gemacht wurde. Die Verschärfungen lösen keine Probleme. Hingegen werden in der Schweiz - kurz vor dem internationalen Flüchtlingstag - erstmals der Flüchtlingsbegriff und Fluchtgründe in Frage gestellt und das Familienasyl eingeschränkt.

So wird Dienstverweigerung und Desertion nicht mehr als Fluchtgrund anerkannt. Diese Einschränkung zielt ganz direkt auf Flüchtlinge aus Eritrea. Deren anwachsende Zahl soll damit reduziert werden. Da es sich aber um bedrohte Menschen handelt, können sie in der Realität gar nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden. So handelt es sich bei diesem Entscheid um eine rein symbolische Verschärfungs- und Abschreckungspolitik.

Das Familienasyl wurde zwar nicht abgeschafft, jedoch auf Ehegatten und Kinder beschränkt. Eltern und Geschwister bleiben davon ausgeschlossen. Die Sorge um zurückgelassene Familienangehörige kann jedoch eine möglichst rasche Integration, die für Menschen mit Fluchterfahrung besonders wichtig ist, im Aufnahmeland stark erschweren. Caritas Schweiz erlebt es immer wieder, dass Flüchtlinge sich erst dann richtig in Integrationsmassnahmen hineinbegeben können, wenn auch ihre Familien heil angekommen sind und einen geregelten Status haben.

Es soll auch nicht mehr möglich sein, auf einer Schweizer Botschaft im Ausland ein Asylgesuch einreichen zu können. Dies war bis anhin eine sinnvolle Alternative, um nicht beschwerliche und oft sehr gefährliche Fluchtwege gehen zu müssen oder auf Schlepper angewiesen zu sein. Ausserdem konnten künftige Asylsuchende vor Ort im Voraus gut informiert werden und erhielten so die Gelegenheit, ihre Chancen auf Asylgewährung in der Schweiz besser abschätzen zu können.

Einer der gravierendsten Beschlüsse ist, dass sämtliche Asylsuchende nur noch Nothilfe erhalten sollen. Somit werden alle Asylsuchenden in einen sehr prekären Zustand versetzt, der zu lange andauert. Jeder Asylsuchende hat nebst einem fairen Verfahren ein verfassungsmässiges Recht auf Hilfe und Unterstützung, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Dies ist mit einer Minimalsumme, die in der Nothilfe als Überbrückungshilfe gedacht ist, nicht mehr garantiert.

Diese Entscheide machen deutlich, wie weit sich eine Mehrheit des Parlaments von einer Politik der Abschreckung und immer weniger von wichtigen Grundsätzen der humanitären Tradition der Schweiz leiten lässt. Es bleibt zu hoffen, dass der Ständerat auf diese Entscheide zurückkommen wird.

Kontakt:

Weitere Auskünfte:
Marianne Hochuli, Leiterin Grundlagen und Fachstelle
Migrationspolitik, Caritas Schweiz,
Tel. 041 419 23 20, E-Mail mhochuli@caritas.ch

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