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Sozialleistungsfallen vermeiden: Stellungnahme der Caritas Schweiz zur neuen SKOS-Studie

Luzern (ots)

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe hat
heute die Ergebnisse einer Studie zur Wirkung der Sozialhilfe auf die
frei verfügbaren Einkommen in den 26 Kantonshauptorten präsentiert. 
Caritas Schweiz begrüsst diese Untersuchung, ist allerdings über 
einige Ergebnisse beunruhigt und fordert die Kantone auf, die 
notwendigen sozialpolitischen Konsequenzen aus der Untersuchung zu 
ziehen.
Die meisten Kantone sind den neuen SKOS-Richtlinien gefolgt und 
haben Anreize zur beruf-lichen Integration und zur Erwerbsarbeit in 
der Sozialhilfe eingeführt. Wie die Studie zeigt, lohnt es sich nun 
fast überall, trotz Sozialhilfebezug einer Erwerbsarbeit nachzugehen.
Working poor können sich damit besser stellen als nicht erwerbstätige
Haushalte.
Allerdings sind die Unterschiede zwischen den frei verfügbaren 
Einkommen in der Sozialhilfe zwischen den Kantonshauptorten 
ausserordentlich gross. Einmal mehr zeigt es sich, dass das Ausmass 
an Armut nicht nur vom Lohn und der Familiengrösse abhängt, sondern 
in hohem Masse auch vom Wohnort bestimmt wird.
Dies gilt nicht nur für erwerbslose Sozialhilfebeziehende, sondern 
auch für working poor. Die Lohnarbeit von armutsbetroffenen Personen 
wird sehr unterschiedlich honoriert. Darin kommt die uneinheitliche 
Anwendung der SKOS-Richtlinien in den Kantonen, insbesondere beim 
Einkommensfreibetrag zum Ausdruck.
In manchen Kantonshauptorten sind beim Übergang von der Sozialhilfe 
zum vorgelagerten Steuer- und Transfersystem sogenannte 
Sozialleistungsfallen zu beobachten. Haushalte, die sich von der 
Sozialhilfe lösen, haben plötzlich ein deutlich tieferes frei 
verfügbares Einkommen. Und Haushalte, die neu Sozialhilfe beantragen 
müssen, erreichen ein höheres Einkommensniveau als zuvor. Diese 
Sozialleistungsfallen haben vor allem mit der vielerorts mangelhaften
Berücksichtigung des Einkommensfreibetrags und der frühen Besteuerung
tiefer Einkommen zu tun.
Caritas Schweiz fordert die SKOS auf, die Richtlinien im Bereich 
der Anreize zu präzisieren. Der Einkommensfreibetrag und weitere 
Leistungen wie zum Beispiel Spesenvergütungen für auswärtiges Essen 
müssen beim Eintritt in die Sozialhilfe und beim Austritt aus der 
Sozialhilfe in Zukunft berücksichtigt werden.
Von den Kantonen erwartet Caritas Schweiz, dass Haushalte in prekären
Lebensverhältnissen steuerlich stärker entlastet werden. Tiefe 
Erwerbseinkommen müssen deutlich über die Bedarfsgrenze hinaus von 
den Steuern befreit werden. Familienhaushalte sind darüber hinaus 
mehr Abzugsmöglichkeiten für die Kosten, die Kinder verursachen, zu 
gewähren.

Kontakt:

Hinweis an die Redaktionen: Für weitere Auskünfte steht Ihnen Jürg
Krummenacher, Direktor Caritas Schweiz, unter Tel. 079 749 30 69
gerne zur Verfügung.

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