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Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Militärflugplatz Emmen: Weitere Lärmreduktion prüfen, Schallschutzmassnahmen umsetzen

Bern (ots)

Das Eidg. Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat ein Gesuch, mit dem das
Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe (BABLW) im Sinne einer Ausnahme
Erleichterungen bezüglich der Einhaltung der Lärmgrenzwerte für den
Militärflugplatz Emmen beantragt hat, abgewiesen. Das BABLW wird
weitere lärmreduzierende Massnahmen prüfen und falls nötig ein neues
Gesuch einreichen. Die im Umfeld des Flugplatzes vorgesehenen
Schallschutzmassnahmen werden trotzdem umgesetzt.
Gesuch des BABLW abgewiesen
Das BABLW hat 1997 einen Lärmbelastungskataster für den
Militärflugplatz Emmen erstellen lassen. Dieser basiert auf einer
Prognose der Flugbewegungen im Jahr 2000. Der Lärmbelastungskataster
hat aufgezeigt, dass die in der Lärmschutzverordnung (LSV)
festgelegten Belastungsgrenzwerte nicht eingehalten werden. Das BABLW
hat deshalb im Oktober 2000 ein Gesuch um die Gewährung von
Erleichterungen beim zuständigen VBS eingereicht. Das Gesuch enthält
unter anderem ein Schallschutzkonzept, das den Einbau von
Schallschutzfenstern bei rund 20 Häusern in der Gemeinde Emmen
vorsieht.
Die Möglichkeit zur Gewährung von Erleichterungen ist im
Umweltschutzgesetz (USG) vorgesehen. Bei den Erleichterungen handelt
es sich um eine Ausnahmebewilligung für die Ueberschreitung der in
der LSV festgelegten Belastungsgrenzwerte. Erleichterungen können
dann gewährt werden, wenn die zur Einhaltung der Grenzwerte
notwendigen Massnahmen zu unverhältnismässigen
Betriebseinschränkungen führen würden oder wenn ein öffentliches
Interesse entgegensteht.
Das VBS hat das Gesuch des BABLW vom 15. Mai bis 15. Juni 2001 in
den betroffenen Gemeinden Emmen und Eschenbach öffentlich aufgelegt.
Gegen das Gesuch sind insgesamt sechs Einsprachen sowie verschiedene
weitere Stellungnahmen eingereicht worden.
Dem Gesuch des BABLW liegt der Lärmbelastungskataster von 1997
zugrunde. Dieser ist auf einer Prognose für das Jahr 2000 berechnet
worden. Es hat sich mittlerweile gezeigt, dass die prognostizierten
Flugbewegungen erheblich über den tatsächlichen Werten des Jahres
2000 liegen und damit überholt sind. Das VBS weist deshalb das Gesuch
des BABLW ab. Das BABLW wird bis Ende Juni 2002 weitere
lärmreduzierende Massnahmen  prüfen. Gestützt auf diese Ueberprüfung
wird ein neuer Lärmbelastungskataster erstellt. Falls die
Lärmgrenzwerte weiterhin nicht eingehalten werden können, wird das
BABLW ein neues Gesuch um Erleichterungen einreichen.
Schallschutzmassnahmen werden umgesetzt
Trotz der Abweisung des Gesuchs werden aber die  vom BABLW
vorgeschlagenen Schallschutzmassnahmen umgesetzt. Vorgesehen sind
Massnahmen an rund 20 Gebäuden in der Gemeinde Emmen. Die
Zuständigkeit für die Definition und Anordnung der Massnahmen im
einzelnen liegt beim Amt für Umweltschutz des Kantons Luzern. Die
Kosten für die Massnahmen sind auf ca. 1,5 Mio. Franken geschätzt
worden und gehen zulasten des BABLW.
Entscheid anfechtbar
Der Entscheid des VBS wird den Einsprechern und den übrigen
Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt sowie im Kantonsblatt vom 15.
September und im Bundesblatt vom 18. September angezeigt. Zudem ist
er bei den Gemeindeverwaltungen von Emmen und Eschenbach einsehbar.
Innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung im Bundesblatt kann beim
Schweizerischen Bundesgericht Beschwerde erhoben werden.

Kontakt:

Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport,
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