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EVD: Vorabklärung der Preisüberwachung zu Tamiflu

Bern (ots)

Tamiflu kostet in der Schweiz deutlich mehr als in den europäischen
Vergleichsländern. Zu diesem Schluss ist der Preisüberwacher in 
einer Vorabklärung gelangt. Da aber alle relevanten 
gesundheitspolitischen Instanzen sich darin einig sind, dass die 
private Beschaffung von Tamiflu auf Vorrat unnötig und nicht 
wünschenswert ist, erachtet der Preisüberwacher eine Intervention 
gegenwärtig für nicht opportun. Sonderbestimmungen und preisliche 
Sonderkonditionen werden jedoch im Fall einer Pandemie gelten.
Ausgangslage und heutige Preissituation
Der Preisüberwacher hat am 18. Oktober 2005 eine Vorabklärung zu den 
Preisen von Tamiflu eröffnet. Er hat sich in diesem Zusammenhang von 
der Firma Roche Pharma (Schweiz) AG, dem Schweizerischen 
Apothekerverband (SAV) sowie den zuständigen Bundesstellen umfassend 
orientieren lassen und Preisvergleiche mit ausländischen Quellen 
angestellt.
Die Preissituation stellt sich wie folgt dar:
·Der Fabrikabgabe-Preis der Herstellerin (FAP = Lieferpreis ohne 
MwSt und ohne Vertriebskosten) liegt heute in der Schweiz erheblich 
über den entsprechenden Preisen in den vergleichbaren europäischen 
Referenzländern. ·Die Apothekermarge liegt erheblich über der Marge, 
die bei Anwendung der Leistungsorientierten Apotheker-Abgeltung 
(LOA) für kassenpflichtige Medikamente( SL-Medikamente) der 
Verkaufskategorien A und B resultieren würde. ·Sonderkonditionen 
gelten gegenüber den Spitälern und Kliniken.
Beurteilung aufgrund der Vorabklärung
1.Zuständigkeit der Preisüberwachung Bei Beschaffungen von Tamiflu 
für die Indikation Vogelgrippe und Vogelgrippe-Vorsorge verfügt 
Roche über Markmacht. Zudem figuriert Tamiflu gegenwärtig nicht auf 
der Liste der kassenzulässigen Präparate. Damit ist die 
Zuständigkeit der Preisüberwachung für die Tamiflu-Preisgestaltung 
in diesem Teilmarkt gegeben.
2.Die Versorgung im Pandemiefall und die Vorbereitungen dazu Die 
Versorgung im Pandemiefall und die Vorbereitungen dazu sind Sache 
der Gesundheitsbehörden und des Bundesamts für wirtschaftliche 
Landesversorgung (BWL). Diese behandeln insbesondere auch die Fragen 
der Abgabekanäle und der Finanzierung. Für den Epidemiefall werden 
besondere Preiskonditionen gelten, bei deren Festlegung die 
Preisüberwachung gegebenenfalls das Empfehlungsrecht ausüben wird.
3.Die aktuelle Nachfrage Privater („Angst- und Hamsterkäufe“) Alle 
relevanten gesundheitspolitischen Instanzen gehen darin einig, dass 
die private Beschaffung von Tamiflu auf Vorrat unnötig und nicht 
wünschenswert ist. Um für die kommende Grippesaison (normale Grippe) 
eine adäquate Menge an Tamiflu zur Verfügung zu haben, hat Roche die 
Abgabe zur Zeit limitiert. Dadurch sollen unnötige Hamsterverkäufe 
möglichst vermieden werden.
Obschon das Medikament in der Schweiz erheblich teurer in den Handel 
gerät als in den europäischen Vergleichsländern, verzichtet die 
Preisüberwachung heute auf ein Einschreiten. Für die private 
Tamiflu- Beschaffung auf Vorrat, die im heutigen Zeitpunkt entgegen 
aller medizinischen Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, der 
Aerzte- und Apothekerverbände erfolgt, ist ein Preisschutz nach 
Auffassung der Preisüberwachung nicht gerechtfertigt.
4.Besonderes zur Apothekermarge Der von der Herstellerin empfohlene 
Richtpreis von Fr. 86.50 für die Einzelabgabe (Endverkaufspreis) 
wird von fast allen Apotheken eingehalten. Die Apotheken sind 
rechtlich nicht an diesen Preis gebunden. Sie wären insbesondere 
frei, den Endverkaufspreis tiefer anzusetzen. Nur schon für den 
Fall, dass die Marge an jene der kassenpflichtigen A- und 
B-Medikamente (SL-Medikamente) angepasst würde, ergäbe sich (bei 
heutigem Fabrikabgabepreis) eine Senkung des Publikumspreises auf 
ca. 72 Franken.
5.Vorsorgebeschaffung der Spitäler Für den Spitalbereich gelten 
generell Spezialkonditionen. Für die aktuelle Vorsorge der Spitäler 
im Hinblick auf einzelne Vogelgrippe- Verdachtsfälle und den Schutz 
des Personals (gemäss Empfehlung BAG vom 12. September 2005), hat 
sich Roche gegenüber der Preisüberwachung bereit erklärt, ab sofort 
die Bezahlung aufzuschieben. Für diese Lieferungen wird später der 
noch zu bestimmende Pandemiepreis zur Anwendung gelangen, welcher 
signifikant tiefer sein wird, als die jetzigen Spitalpreise.
Rudolf Strahm, Preisüberwacher
Auskunft:
Rudolf Strahm, Tel. 031/322 21 01
Rafael Corazza, Tel. 031/322 21 03
Rudolf Lanz, Tel. 031/322 21 05

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