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EVD: Optionen für die Anwendung des Cassis de Dijon Prinzips

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung einen
Bericht zur Cassis de Dijon Thematik verabschiedet. In diesem 
Bericht werden - in Erfüllung des Postulates 04.3390 eingereicht von 
Nationalrätin Doris Leuthard - verschiedene Optionen für eine 
Anwendung des Cassis de Dijon Prinzips untersucht und das weitere 
Vorgehen für die Umsetzung dieses Prinzips in der Schweiz 
dargestellt. Unter Führung des seco wird eine Revision des 
Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse ausgearbeitet 
mit dem Ziel, bis Ende 2006 eine Botschaft zuhanden der 
Eidgenössischen Räte zu verabschieden. Im Verhältnis zwischen der 
Schweiz und der EG zielt die bisherige Strategie des Bundesrates 
darauf ab, die technischen Handelshemmnisse durch eine bestmögliche 
Harmonisierung der schweizerischen Produktevorschriften mit dem 
EG-Recht abzubauen und den Zugang schweizerischer Produkte zum 
EG-Markt vertraglich abzusichern. Letzteres ist insbesondere in 
jenen Bereichen von zentraler Bedeutung, für welche das EG-Recht 
eine Produkteprüfung durch eine unabhängige Drittstelle oder eine 
behördliche Zulassung vorschreibt. Im Interesse der Exportwirtschaft 
will der Bundesrat daher auch in Zukunft Lösungen auf 
Gegenseitigkeit anstreben.
In Bereichen wo dies nicht möglich ist, erklärt sich der Bundesrat - 
in Anlehnung an das in der EG geltende Cassis de Dijon Prinzip - 
bereit, künftig für Produkte, die in der EG frei zirkulieren können, 
auch den schweizerischen Markt zu öffnen. Zu diesem Zweck wird unter 
Federführung des seco eine Revision des Bundesgesetzes über die 
technischen Handelshemmnisse vorbereitet. Die Vernehmlassung soll im 
nächsten Frühling eröffnet werden, mit dem Ziel, die Botschaft des 
Bundesrates zuhanden des Parlaments bis Ende 2006 zu verabschieden. 
Dieses zusätzliche Instrument zur Beseitigung technischer 
Handelshemmnisse ergänzt die bisherige Strategie des Bundesrates und 
soll zur Belebung des Wettbewerbs im Inland sowie zur Senkung der 
Kosten für die Unternehmen und der Konsumentenpreise beitragen. 
Gleichzeitig soll dadurch die wettbewerbsfördernde Wirkung des 
bereits revidierten Kartellgesetzes noch verstärkt werden.
Davon betroffen wären beispielsweise Bauprodukte und Lebensmittel, 
für welche die Vorschriften in der EG nicht vollständig harmonisiert 
sind oder auch Fahrräder, für die in der EG nur Vorschriften auf 
Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten bestehen. Wie in der EG sollen 
jedoch Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder der 
Konsumenten vorbehalten bleiben, sofern diese im schweizerischen 
Recht ausdrücklich vorgesehen sind.
Der Bericht ist auf der Internetseite des seco publiziert 
(www.seco.admin.ch).
Auskünfte: Heinz Hertig, seco, Tel. 031 324 08 35.

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