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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen verabschiedet Empfehlungen zur Revision des Mietrechts

Bern (ots)

Die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen (EKW)
hat dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Vorschläge zur 
Revision des Mietrechts zugeleitet. Über eine allfällige Eröffnung 
eines Vernehmlassungsverfahrens entscheidet der Bundesrat frühestens 
im Herbst 2005. Die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen hat 
an ihrer Sitzung vom 5. Juli 2005 Vorschläge zur Revision des 
Mietrechts beraten und dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement 
zugeleitet. Die Kommission empfiehlt, im Obligationenrecht künftig 
zwei Möglichkeiten für die Mietzinsgestaltung vorzusehen und den 
Vertragsparteien die Wahl zu überlassen.
Als erstes Modell wird eine Indexmiete und damit die Entkoppelung 
von Hypothekar- und Mietzinsen vorgeschlagen. Danach dürfen 
Mietzinserhöhungen gemäss der Entwicklung des Landesindexes der 
Konsumentenpreise vorgenommen werden, wobei die EKW empfiehlt, dass 
Anpassungen einmal jährlich im Ausmass von 80% der Teuerung bei 
Wohnungen und von 100% bei Geschäftsräumen möglich sein sollen. Das 
andere Modell orientiert sich an der heute geltenden, aber in 
verschiedener Hinsicht optimierten „Kostenmiete“: 
Mietzinsanpassungen sollen gemäss der Kostenentwicklung (inklusive 
Hypothekarzinsen) erfolgen können. Gemäss Kommissionsempfehlung soll 
das zwischen den Parteien vereinbarte Mietzinsmodell grundsätzlich 
für die ganze Dauer des Mietverhältnisses gelten. Liegt keine 
Vereinbarung zwischen den Parteien vor, gilt das „Indexmodell“.
Für die Feststellung des Missbrauchs wird im „Indexmodell“ auf den 
Mietzins vergleichbarer Wohn- und Geschäftsräume und im 
„Kostenmodell“ auf den Bruttoertrag bezogen auf den Anlagewert 
abgestellt.
Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement wird die Empfehlungen der EKW 
prüfen und entscheiden, ob dem Bundesrat die Eröffnung eines 
Vernehmlassungsverfahrens bei den Kantonen und interessierten 
Organisationen beantragt werden soll.
Der Eidgenössischen Kommission für Wohnungswesen gehören vom 
Bundesrat gewählte Mitglieder aus Kreisen der Mieter- und 
Vermieterschaft, der Kantone, der Wirtschaft und der Wissenschaft 
an. Die Kommission berät den Bundesrat in Fragen des Wohnungswesens.
Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen
Dr. Peter Gurtner,
Direktor,
Tel. 032 / 654 91 03 oder
Cipriano Alvarez,
Fürsprecher,
Leiter Bereich Recht,
Tel. 032 / 654 91 30

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