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EVD: Verordnungsänderung AVIV: Neuordnung der Kompetenzregelung in Art. 41c

Bern (ots)

In seiner Sitzung vom 3. Dezember 2004 hat der
Bundesrat die Änderung von Art. 41c der 
Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) betreffend die 
Verlängerung der Anzahl Taggelder von 400 auf 520 in Kantonen, die 
von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind, beschlossen.
Gesuchstellenden Kantonen kann neu der Bundesrat und nicht mehr wie 
bisher das EVD die Anzahl Taggelder erhöhen, wenn die 
Arbeitslosenquote wesentlich über dem nationalen Durchschnitt ist 
und mindestens 5 % beträgt. Die Erhöhung kann auch einem Teilgebiet 
eines Kantons oder nur für bestimmte Alterskategorien gewährt 
werden. Die Änderung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.
Auskünfte:
Dominique Babey,
seco,
Direktion für Arbeit,
Chef Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung,
Tel. 031 322 22 73
Hans-Peter Egger,
seco,
Direktion für Arbeit,
Chef Ressort Rechtsvollzug des Leistungsbereichs Arbeitsmarkt und 
Arbeitslosenversicherung,
Tel. 031 324 02 17

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