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EVD: Herabsetzung des Schutzalters für jugendliche Arbeitnehmende

Bern (ots)

Anlässlich seiner Sitzung vom 17. November 2004 hat
der Bundesrat beschlossen, dem Parlament eine Vorlage zur Änderung 
des Arbeitsgesetzes zu unterbreiten. Nach dieser Vorlage soll das 
Schutzalter für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 
heute auf 20 Jahre für Lehrlinge und 19 Jahre für die übrigen 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgelegt, auf 18 Jahre 
herabgesetzt werden.
Gegenwärtig sind die Vorschriften zum Schutz der jugendlichen 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Verordnung 1 zum 
Arbeitsgesetz enthalten. Im Lauf der Revision des Arbeitsgesetzes im 
Jahr 2000 hat sich gezeigt, dass es sinnvoll wäre, die Bestimmungen 
über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 
in einer separaten Verordnung zu regeln. Im Herbst 2002 wurde ein 
Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Verordnung 5 zum 
Arbeitsgesetz über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer eröffnet. Die Mehrheit der Kantone sowie mehrere 
Parteien und Verbände haben in ihren Stellungnahmen die Herabsetzung 
des Schutzalters von 19 bzw. 20 Jahren auf 18 Jahre gefordert. Das 
Schutzalter für Jugendliche ist in Art. 29 Arbeitsgesetz festgelegt.
Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, zu dieser Frage ein 
Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Auswertung der im 
Februar 2004 abgeschlossenen Vernehmlassung zeigt, dass 21 Kantone, 
vier politische Parteien und 20 Verbände die Herabsetzung des 
Schutzalters für Jugendliche auf 18 Jahre befürworten und sich den 
Argumenten des Bundesrats anschliessen (Übereinstimmung mit dem 
Mündigkeitsalter und mit dem Schutzalter im europäischen und 
internationalen Recht, Möglichkeit für Studenten, nachts und 
sonntags wie Erwachsene beschäftigt zu werden, Verstärkung der 
Schutzmassnahmen für die Jugendliche bis 18 Jahre, da sie es am 
nötigsten haben). Die Gegner der Herabsetzung (fünf Kantone, zwei 
Parteien und mehrere Verbände) berufen sich namentlich auf den 
Gesundheitsschutz und das allgemeine Vollzugsdefizit des 
Arbeitsgesetzes. Zudem vertreten sie die Auffassung, dass die jungen 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 20 bzw. 19 Jahre besonders 
geschützt bleiben sollen.
Auskünfte:
Christiane Aeschmann,
seco,
Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen,
Tel. 031 322 29 45

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