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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Sicherheit und Gesundheit in der Landwirtschaft

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2003 seinen Bericht
über die von der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) in den 
Jahren 2001 und 2002 genehmigten Instrumente verabschiedet. Der 
Bericht prüft ein Übereinkommen über die Sicherheit und die 
Gesundheit in der Landwirtschaft sowie ein Protokoll zu einem 
IAO-Übereinkommen über die Sicherheit und Gesundheit der 
Arbeitnehmer. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die beiden 
internationalen Instrumente nicht mit der schweizerischen 
Gesetzgebung vereinbar sind und deshalb nicht ratifiziert werden 
können. Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation 
(IAO) über die Sicherheit und die Gesundheit in der Landwirtschaft 
sowie die ergänzende Empfehlung streben Verbesserungen des 
Arbeitsschutzes in diesem Bereich an. Dieses Übereinkommen umfasst 
auch die selbständig Erwerbenden. In der Schweiz fallen allerdings 
selbständig Erwerbende – also praktisch der gesamte Bereich der 
Landwirtschaft – nicht in den Anwendungsbereich der Gesetzgebung 
über den Schutz am Arbeitsplatz (ArG; UVG). Der Bericht analysiert 
ausserdem ein Protokoll zu einem von der Schweiz nicht ratifizierten 
IAO- Übereinkommen über die Sicherheit und die Gesundheit der 
Arbeitnehmer.
Der bundesrätliche Bericht kommt demzufolge zum Schluss, dass die 
beiden internationalen Instrumente nicht mit der schweizerischen 
Gesetzgebung vereinbar sind, und von der Schweiz nicht ratifiziert 
werden können. Der Bericht wird dem Parlament im Frühling 2004 zur 
Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Die Dreigliedrige Eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der 
IAO wurde konsultiert und hat vom Bericht Kenntnis genommen. Die 
Kommission, welche sich aus VertreterInnen der Sozialpartner sowie 
der Bundesverwaltung zusammensetzt, sieht als Haupthindernis für 
eine Ratifikation des genannten Übereinkommens ebenfalls dessen 
Anwendungsbereich, der selbständig Erwerbende in der Landwirtschaft 
miteinschliesst. Die Gewerkschaften plädieren dennoch für eine 
Ratifizierung des Übereinkommens.
Auskünfte:
Jean-Jacques Elmiger,
seco,
Internationale Arbeitsfragen,
Tel. 031 322 28 87

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