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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Änderung der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2003 in Übereinstimmung
mit Resolution 1483 (2003) des UNO-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 
beschlossen, die meisten im Jahre 1990 eingeführten 
Embargomassnahmen gegenüber der Republik Irak aufzuheben. Aufgehoben 
wurden das Handelsverbot, die Beschränkungen im Flugverkehr sowie 
das Verbot, Gelder in den Irak zu transferieren.
Neu eingeführt wurden Massnahmen im Bereich der Kulturgüter. Um die 
Rückerstattung von gestohlenen irakischen Kulturgütern zu 
erleichtern, wurde der Handel mit solchen Gütern und deren Erwerb 
verboten und der Besitz einer Meldepflicht an das Bundesamt für 
Kultur unterstellt.
In Kraft bleiben das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern sowie 
die Blockierung von Konten, die zudem noch ausgeweitet wurde. 
Zusätzlich zu der bereits am 9. April 2003 beschlossenen Sperre von 
Geldern der früheren irakischen Regierung und Unternehmen, die von 
der Regierung kontrolliert werden, hat der Bundesrat jetzt auch eine 
Sperre von Geldern von hohen Amtsträgern der früheren Regierung und 
deren nächsten Familienmitgliedern erlassen, einschliesslich von 
Unternehmen, die durch diese kontrolliert werden.
Für diese Gelder wurde eine Meldepflicht an das Staatssekretariat 
für Wirtschaft (seco) eingeführt. Das zuständige UNO- 
Sanktionskomitee wird eine Liste von natürlichen und juristischen 
Personen veröffentlichen, auf welche die Sperre der Gelder anwendbar 
ist.
Die Verordnungsänderung wird in Kraft gesetzt, sobald die UNO die 
entsprechende Liste veröffentlicht hat.
Auskünfte:
seco,
Exportkontrollen und Sanktionen,
Othmar Wyss,
Tel. 031 324 09 16

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