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EVD: Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz)

(ots)

Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2002 beschlossen, das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz) auf den 1. Januar 2003 in Kraft zu setzen. Das Embargogesetz bildet die Grundlage, um der Einhaltung des Völkerrechts dienende internationale Sanktionen nichtmilitärischer Art, die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten schweizerischen Handelspartnern, insbesondere der EU und ihren Mitgliedstaaten, erlassen worden sind und von der Schweiz mitgetragen werden, durch den Erlass entsprechender Massnahmen in der Schweiz durchzusetzen. Bisher stützten sich solche Sanktionsmassnahmen direkt auf die Bundesverfassung ab.

Das Gesetz ist technischer Art; es enthält weder 
neutralitätsrechtliche Vorschriften noch Bestimmungen 
neutralitätspolitischer Art. Es ist ein Rahmengesetz, welches dem 
Bundesrat erlaubt, international abgestützte Sanktionen mit 
adäquaten Massnahmen und Kontroll- sowie Vollzugsvorschriften 
durchzusetzen. Das Embargogesetz wurde am 22. März 2002 vom 
Parlament verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 18. Juli 2002 
ungenutzt abgelaufen.
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Embargogesetzes werden die 
gegenwärtig geltenden acht Embargoverordnungen geändert. Es handelt 
sich dabei um rein formelle Anpassungen an das Embargogesetz, welche 
keinen Einfluss auf die zur Zeit geltenden Sanktionsmassnahmen haben 
werden.
Bern, 30. Oktober 2002
Für weitere Auskünfte:
Roland E. Vock, seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen, Tel. 031 
324 07 61
Robin Tickle, Chef des Kommunikationsdienstes EVD, Tel. 031 322 20 25

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