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EFD: Änderung der Verordnung über die Anlagefonds

Bern (ots)

25. Jun 2004 (EFD) Um die Position der schweizerischen
Fondsbranche im EU-Raum nicht zu belasten, hat der Bundesrat am 23. 
Juni eine vorgezogene punktuelle Teilrevision der 
Anlagefondsverordnung verabschiedet. Diese Anpassung war notwendig 
geworden, weil die schweizerische Gesetzgebung im Bereich der 
Effektenfonds mit Inkrafttreten der Änderungsvorschläge der 
EU-Fondsrichtlinie von 1985 in den EU-Staaten nicht mehr 
EU-kompatibel war.
Das EFD hat am 13. Februar 2002 eine Expertenkommission unter der 
Leitung von Professor Peter Forstmoser beauftragt, eine umfassende 
Revision des Anlagefondsgesetzes durchzuführen und dem EFD einen 
Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen. Die 
Expertenkommission hat ihren Bericht vorgelegt. Der Bundesrat hat 
den Entwurf am 15. Februar 2004 in die Vernehmlassung geschickt. Mit 
der Inkraftsetzung kann nicht vor 2006 gerechnet werden.
Nachdem das Europäische Parlament am 23. Oktober 2001 zwei 
Änderungsvorschläge der EU-Fondsrichtlinie von 1985 genehmigt hatte 
und die EU-Mitgliedstaaten diese bis am 13. Februar 2004 ins 
nationale Recht überführen mussten, war die Schweiz seit diesem 
Zeitpunkt im Bereich der Effektenfonds nicht mehr EU-kompatibel. Um 
die Position der schweizerischen Fondsbranche im EU-Raum durch eine 
zeitweilige Inkompatibilität der schweizerischen Fondsgesetzgebung 
mit dem EU-Recht nicht zu belasten, hat der Bundesrat durch eine 
vorgezogene Teilrevision der Anlagefondsverordnung punktuelle 
Anpassungen vorweggenommen. Hauptpunkte der Revision sind die 
Erhöhung der maximal erforderlichen Eigenmittel der Fondsleitungen 
sowie die Einführung des vereinfachten Prospektes für Effektenfonds. 
Im Hinblick auf die Zulassung schweizerischer Effektenfonds in den 
Nachbarstaaten ist die punktuelle Anpassung der 
Eigenmittelvorschriften an die teilweise etwas strengeren 
Bestimmungen des EU-Rechtes zwingend. Bei der Einführung des 
vereinfachten Prospekts für schweizerische Effektenfonds handelt es 
sich um einen in ganz Europa vollzogenen Schritt zur Verbesserung 
der Information der Anleger.
Auskunft für Medienschaffende:
Romain Marti, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 322 69 23 Mattäus 
Den Otter, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 324 96 31
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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