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EFD: Bundesrat legt weiteres Vorgehen zur Bereinigung von Voranschlag und Finanzplan fest

Bern (ots)

11. Jun 2004 (EFD) Der Bundesrat hat sich an seiner
Klausursitzung vom 10. und 11. Juni über den Stand der Budget- und 
Finanzplaneingaben orientieren lassen und das weitere Vorgehen 
festgelegt. Er will alles daran setzen, 2005 einen 
schuldenbremsekonformen Voranschlag vorzulegen und die strukturellen 
Defizite bis zum Jahr 2007 zu beseitigen. Unter Berücksichtigung 
neuer Einnahmenschätzungen, neuer Ausgabenbeschlüsse 
(Prämienverbilligung in der Krankenversicherung), der Budget- und 
Finanzplaneingaben der Departemente sowie der Abstimmungsresultate 
vom 16. Mai 2004 verbleibt ein Bereinigungsbedarf für das Budget 
2005 von 1,1 Milliarden Franken (Finanzplan 2006: 1,5 Mrd, 2007: 1,8 
Mrd).
Am 5. März hat der Bundesrat im Rahmen der Weisungen für den 
Voranschlag und den Finanzplan beschlossen, die Ausgaben im 
Voranschlag 2005 gegenüber dem Legislaturfinanzplan um 800 Millionen 
Franken zu kürzen. Gleichzeitig erklärte er den Legislaturfinanzplan 
für die Finanzplaneingaben zur maximal zulässigen Ausgabengrenze. 
Ausgehend von diesen Vorgaben befasste er sich nun mit den 
notwendigen Bereinigungsmassnahmen für den Voranschlag 2005 und den 
Finanzplan 2006-2008.
Für den Voranschlag 2005 sind die Departemente zunächst angewiesen 
worden, ihre Überschreitungen der Ausgabenplafonds durch 
departementsinterne Bereinigungsmassnahmen aufzufangen. Sodann soll 
die Tabaksteuer noch in diesem Jahr um 50 Rappen/Paket erhöht 
werden. Auf der Einnahmenseite soll auch eine Erhöhung der 
Alkoholsteuer um 6 Franken/Liter per 1. Januar 2005 geprüft werden; 
diese würde den Haushalt aber erst ab 2006 um rund 55 Millionen 
entlasten. Einsparungen in der Höhe von rund 250 Millionen sollen im 
weiteren im Funktionsbereich der Verwaltung (Personal- und 
Sachausgaben) erzielt werden. Zur Diskussion steht unter anderem die 
Ausrichtung einer einmaligen Einsatzprämie an das Personal anstelle 
eines Teuerungsausgleichs. Ebenso ist vorgesehen, die Personal- und 
Sachausgaben mit Kreditsperren zu belegen. Im Transferbereich 
beschloss der Bundesrat schliesslich Entlastungsmassnahmen im Umfang 
von rund 600 Millionen. Alle Departemente müssen dazu einen Beitrag 
leisten. Sie haben den Auftrag erhalten, die vom EFD unterbreiteten 
Massnahmenvorschläge zu bereinigen, allenfalls auch zu ergänzen oder 
zu ersetzen. Am 30. Juni will der Bundesrat dazu die definitiven 
Beschlüsse fassen.
Für die Finanzplanjahre hält der Bundesrat an seiner bereits in der 
Legislaturplanung geäusserten Absicht fest, bis im Herbst dieses 
Jahres ein weiteres Entlastungsprogramm auszuarbeiten (EP 04). 
Insgesamt soll der Haushalt 2006 mit gezielten Kürzungen im 
Tranferbereich in der Höhe von rund 1000 Millionen entlastet werden, 
2007 soll dieser Betrag auf rund 1400 Millionen ansteigen. Die 
Departemente haben dazu den Auftrag erhalten, die inhaltlichen 
Konturen der in Frage kommenden Bereinigungsmassnahmen so weit zu 
bereinigen, dass nach den Sommerferien Konsultationen mit den 
Kantonen und Sozialpartnern durchgeführt werden können. Für das EP 
04 sind auch vereinzelte Gesetzesänderungen vorgesehen.
Systematische Aufgabenverzichtsplanung
Zur Entlastung des Haushaltes in den Finanzplanjahren soll auch eine 
systematische Aufgabenverzichtsplanung (AVP) beitragen. Sie ist 
inhaltlich auf das EP 04 abgestimmt, folgt jedoch einem eigenen 
Fahrplan. Mit der AVP soll nach "kleinen" Aufgabenverzichten im 
Mikrobereich der Verwaltung gesucht werden. Es geht insbesondere 
darum, den Verwaltungsapparat zu straffen und die Prioritäten bei 
der Aufgabenerfüllung zu überprüfen. Die AVP nimmt deshalb die 
Funktionsausgaben ins Visier (Personal- und Sachausgaben, 
Investitionsgüter). Diese sollen bis 2008 um insgesamt 5 Prozent 
gekürzt werden. Der Bundesrat hat jedem Departement eine 
entsprechende lineare Sparvorgabe erteilt. Diese setzen in ihren 
Bereichen Prioritäten. Das erste Drittel des Sparziels soll 2006 
erreicht werden, das zweite Drittel 2007 und der Rest 2008. Damit 
sollen bis 2008 knapp 200 Millionen gespart werden können. 
Grundsätzlich gilt die Vorgabe für alle Bereiche der 
Bundesverwaltung. Ausgenommen von der AVP sind einzig die nicht dem 
Bundesrat unterstellten Behörden (Parlamentsdienste, Bundesgerichte, 
Finanzkontrolle) sowie das Bundesamt für Zivilluftfahrt, dem soeben 
eine substanzielle Budgeterhöhung gewährt worden ist, und das 
Vertretungsnetz im Ausland. Im Weiteren ist auch der 
Verteidigungsbereich von der AVP ausgenommen. Anfang des kommenden 
Jahres sollen die Departemente dem Bundesrat ihre 
Verzichtsmassnahmen unterbreiten.
Die systematische Aufgabenverzichtsplanung führt im Personalbereich 
bis Ende 2008 zu Einsparungen von 80 - 120 Mio Franken. Dies 
entspricht einem Abbau von circa 1000 Stellen. Die Sparmassnahme 
erfolgt zusätzlich zum Entlastungsprogramm 03, mit welchem bis Ende 
2006 3,5 % der Personalbezüge einzusparen sind, was circa 800 der 
derzeit rund 34'000 Stellen in der Bundesverwaltung entspricht. Vom 
Entlastungsprogramm 03 unabhängig hat im VBS der Abbau von 2'500 
Stellen eingesetzt. Er ist Teil der Departementsreform VBS und bis 
ins Jahr 2011 zu vollziehen. Der Stellenabbau soll nach dem Willen 
des Bundesrats sozialverträglich und möglichst ohne Entlassungen 
erfolgen.
Um dieses Ziel zu erreichen, müsste jede zweite in Zukunft vakant 
werdende Stelle bundesintern besetzt werden. Die für den anstehenden 
Stellenabbau erforderlichen Massnahmen wurden von einer 
interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Leitung des Eidg. 
Personalamts erarbeitet. Die Personalverbände des Bundespersonals 
waren bei den Arbeiten miteinbezogen. Die personalpolitischen 
Begleitmassnahmen sind in der "Verordnung über die Stellen- und 
Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und 
Reorganisationen" geregelt, welche der Bundesrat an seiner heute zu 
Ende gegangenen Klausursitzung gutgeheissen hat. Die Verordnung 
tritt am 1. Juli 2004 in Kraft. Ihre Gültigkeit ist bis Ende 2008 
befristet.
Kennziffern und Eckwerte zum Haushalt siehe ganze Medienmitteilung 
(pdf, 180 kb)
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2004/06/finan
z.pdf
Auskunft für Medienschaffende:
Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09 Peter 
Hablützel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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