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EFD: Steuerbussen sollen mit dem Tod des Steuerpflichtigen hinfällig werden

Bern (ots)

25. Feb 2004 (EFD) Erben sollen nicht mehr für Bussen
haften, die einem verstorbenen Erblasser bereits auferlegt worden 
sind oder die ihm noch auferlegt werden könnten für 
Steuerhinterziehungen, die erst nach seinem Tod entdeckt werden. 
Dies hat der Bundesrat heute Mittwoch entschieden, indem er einer 
von der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-S) 
vorgeschlagenen Gesetzesrevision zustimmte. Die RK-S hatte aufgrund 
einer Standesinitiative des Kantons Jura einen Bericht zum Thema 
verfasst und darin Vorschläge zur Umsetzung dieser Initiative 
gemacht.
Der Kanton Jura wollte mit seiner Standesinitiative bei der direkten 
Bundessteuer jegliche Haftung der Erben für Bussen ausschliessen. 
Dieser Ausschluss der Haftung sollte sowohl für die dem Erblasser 
zum Zeitpunkt seines Todes bereits rechtskräftig auferlegten Bussen 
gelten als auch für jene Bussen, die dieser für 
Steuerhinterziehungen zahlen müsste, welche erst nach seinem Tod 
entdeckt werden. Die Forderung steht im Einklang mit zwei 
Entscheiden des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 
29. August 1997.
Die RK-S hat nun einen Bericht mit einem Gesetzesentwurf vorgelegt, 
der sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch im 
Steuerharmonisierungsgesetz die entsprechenden Strafbestimmungen 
aufhebt. Laut Bundesrat ist der Revisionsvorschlag geeignet, die 
Standesinitiative des Kantones Jura umzusetzen. Er hat sich daher 
dem Vorschlag der RK-S angeschlossen.
Auskunft für Medienschaffende:
Peter Schneeberger, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.031 322 74 38
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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