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EFD: Bekämpfung der Geldwäscherei: Versicherungsabkommen Schweiz-Liechtenstein angepasst

Bern (ots)

19. Dez 2003 (EFD) Das Abkommen über die
Direktversicherung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum 
Liechtenstein vom 19. Dezember 1996 ist angepasst worden. Die 
Überwachung der Anwendung der Massnahmen zur Bekämpfung der 
Geldwäscherei durch die Versicherer ist zwischen den beiden Ländern 
aufgeteilt. Das anwendbare Recht ist festgelegt. Der Bundesrat hat 
den von der zuständigen gemischten Kommission beschlossenen 
Änderungen zugestimmt.
Das Abkommen betreffend die Direktversicherung zwischen der Schweiz 
und dem Fürstentum Liechtenstein wurde 1996 abgeschlossen, um den 
freien Dienstleistungsverkehr und eine Aufsicht gemäss 
Sitzlandprinzip zu verwirklichen.
Ungefähr zur gleichen Zeit verabschiedeten die beiden Länder 
nationale Bestimmungen über die Bekämpfung der Geldwäscherei, was 
Anpassungen und Präzisierungen in Bezug auf die Kompetenzen der 
Aufsicht sowie auf das anwendbare Recht nötig gemacht hat.
Das Prinzip der Sitzlandaufsicht bleibt gültig in Bezug auf die 
Bekämpfung der Geldwäscherei für die Geschäfte im Rahmen des freien 
Dienstleistungsverkehrs - dies entspricht auch der Praxis der 
Vertragsabschlüsse für Lebensversicherungen zwischen Liechtenstein 
und der Schweiz. Für diese Art von Geschäften findet ebenfalls das 
Recht des jeweiligen Sitzlandes Anwendung - mit einer Ausnahme: Die 
schweizerischen Versicherungsgesellschaften üben die 
Identitätskontrolle nach schweizerischem Recht aus, jedoch unter 
Beachtung der im liechtensteinischen Gesetz vorgeschriebenen 
Grenzwerte. So wird zum Beispiel die Identität eines in 
Liechtenstein domizilierten Versicherungsnehmers durch die 
schweizerische Versicherungsgesellschaft überprüft, falls dieser 
eine Einmalprämie ab CHF 4000.- bezahlt. Nach schweizerischem Recht 
wird die Überprüfung erst ab einer Einmalprämie von CHF 25‘000.- 
durchgeführt.
Diese Ausnahme soll garantieren, dass auf dem 
Lebensversicherungsmarkt des Fürstentums Liechtenstein keine 
Konkurrenzverzerrungen entstehen.
Auskunft: Valérie Staehli, Tel 031 322 76 86 oder 022 320 08 73
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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