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EFD: Rezentralisierung in der Personalpolitik?

Bern (ots)

19. Dez 2003 (EFD) Ein erfolgreicher Umgang mit den
anstehenden Entlastungsprogrammen erfordert eine gewisse 
Rezentralisierung in der Personalpolitik. Das schreibt der Bundesrat 
in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Adrian 
Imfeld (CVP/OW). Nach wie vor liege die Verantwortung für die 
Umsetzung der Personalpolitik jedoch bei den Organisationseinheiten 
der Bundesverwaltung.
Mit einer Interpellation hatte Imfeld vom Bundesrat Auskunft 
verlangt über die Umsetzung der im Bundespersonalgesetz (BPG) bzw. 
in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen festgehaltenen 
Bestimmungen. Im Zentrum stand dabei die Bewirtschaftung der 
personellen Ressourcen.
Der Bundesrat betont in seiner Antwort, dass mit dem BPG und seinen 
Ausführungsbestimmungen viele operative Detailfragen nicht mehr 
zentral geregelt, sondern in der Gestaltungs- und 
Entscheidungskompetenz der Departemente, der Bundeskanzlei und der 
Bundesämter liegen. Dieser Grundsatz ermögliche den 
Organisationseinheiten und den Linienverantwortlichen, im Rahmen des 
geltenden Personalrechts situationsgerechtte und individuelle 
Lösungen zu treffen. Die Organisationseinheiten der Bundesverwaltung 
übernähmen demzufolge Verantwortung für die Umsetzung der 
Personalpolitik, nicht aber für die inhaltliche Ausgestaltung 
derselben. Das Eidg. Personalamt EPA als zentrale Fachstelle für 
Personalpolitik in der Bundesverwaltung könne sich durch diese 
Aufgaben- und Kompetenzteilung vermehrt strategischen Aufgaben 
zuwenden. Somit obliege die Einstellung von Personal den einzelnen 
Organisationseinheiten. Dabei habe die Schaffung neuer Stellen und 
die Einstellung von Personal innerhalb der vom Parlament bewilligten 
Kredite zu erfolgen. Das EPA stelle mit einem Personalcontrolling 
jährlich sicher, dass z.B. die Umsetzung des Lohnsystems bzw. dessen 
Richtwerte eingehalten würden.
Abschliessend stellt der Bundesrat fest, dass der erfolgreiche 
Umgang mit den anstehenden Entlastungsprogrammen eine gewisse 
Rezentralisierung der Personalpolitik erfordere (z.B. Förderung des 
überdepartementalen Personalaustauschs, Koordination von 
Personalentwicklungsmassnahmen) und dass ein aussagekräftiges 
Monitoring und Controlling als zentrales Steuerungsinstrument 
einzurichten sei.
Auskunft: Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt EPA, Tel. 031 324 95 42
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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