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EFD: Auswirkungen des Entlastungsprogramms auf das Bundespersonal

Bern (ots)

26. Sep 2003 (EFD) Die Massnahmen im Rahmen des
Entlastungsprogramms 2003 sind personalpolitisch vertretbar. Dies 
hält der Bundesrat heute in seiner Antwort auf eine Interpellation 
von Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE) fest.
Teuscher hatte mit einer Interpellation vom 20. Juni 2003 Auskunft 
verlangt, was der im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 vorgesehene 
Stellenabbau und die geplanten Einsparungen beim Lohnsystem für das 
Personal, aber auch für die Aufgaben des Bundes selber bedeuten. 
Insbesondere wollte sie wissen, wie die Massnahmen mit den 
rechtlichen Vorgaben der Personalpolitik des Bundes vereinbart 
werden können. Weiter verlangte sie Auskunft, ob sich der Bundesrat 
bewusst sei, dass er mit einem Stellenabbau angesichts der heutigen 
Wirtschaftslage ein falsches Signal aussende.
Für den Bundesrat steht fest, dass der Personalbereich mit einem 
Anteil von mehr als acht Prozent an den Gesamtausgaben bei der 
Sanierung der Bundesfinanzen auch einen Beitrag zu leisten hat. 
Vorgeschlagen wird eine Kombination von stellen- und lohnbezogenen 
Massnahmen, die der Bundesrat als personalpolitisch vertretbar 
erachtet. Um Entlassungen vorzubeugen, wird zur Zeit eine 
departementsübergreifende Stellenvermittlung (interner Arbeitsmarkt) 
aufgebaut.
Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm beabsichtigt der 
Bundesrat weiter, den jährlichen Lohnanstieg des Bundespersonals 
etwas zu verlangsamen. Zu diesem Zweck sollen die in Artikel 39 der
Bundespersonalverordnung (BPV) festgelegten Prozentsätze der 
jährlichen, leistungsabhängigen Lohnerhöhung reduziert werden.
Auskunft: Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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