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EFD: Keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich gegen Diskriminierung bei der Personalbeurteilung

Bern (ots)

03. Sep 2003 (EFD) Im Rahmen von
Personalbeurteilungsgesprächen sind Diskriminierungen nicht 
auszuschliessen, beispielsweise aufgrund des Geschlechts. Angesichts 
bestehender Anstrengungen sieht der Bundesrat zur Zeit aber keine 
Notwendigkeit für die Einführung zusätzlicher Steuerungsmassnahmen 
in der Bundesverwaltung. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine 
Motion von Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE).
Teuscher hatte in ihrer Motion vom 20. Juni 2003 Massnahmen 
verlangt, damit weibliche Bundesangestellte bei den lohnwirksamen 
Personalbeurteilungsgesprächen diskriminierungsfrei beurteilt 
würden.
Der Bundesrat ist sich der Problematik der geschlechtsspezifischen 
Diskriminierung im Rahmen der Personalbeurteilungsgespräche bewusst. 
Der Zwischenbericht über die erste Runde der Personalbeurteilung 
zeigt auf, dass bei den überdurchschnittlichen Beurteilungsstufen 
("übertrifft die Anforderungen deutlich" und "übertrifft die 
Anforderungen in hohem Masse") der Anteil der Frauen gegenüber jenem 
der Männer leicht geringer ist. Bei den unterdurchschnittlichen 
Beurteilungen ("entspricht den Anforderungen teilweise") sind die 
Männer ebenfalls leicht übervertreten.
Das Ziel einer Personalbeurteilung ohne Diskriminierung hinsichtlich 
Geschlecht, Lebensalter, Sprache, Position, Nationalität oder 
Religion ist unbestritten. Der Bundesrat hat die entsprechenden 
Grundsätze in der Bundespersonalverordnung (Artikel 16 Absatz 1) 
festgehalten und mit den Weisungen zur Verwirklichung der 
Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung vom 22. 
Januar 2003 bekräftigt.
Um die Anwendung des Lohnsystems und die Durchführung der 
Personalbeurteilung zu überprüfen, hat der Bundesrat im Dezember 
2001 Qualitätssicherungsmassnahmen beschlossen. Sowohl zentral 
(durch das Eidg. Personalamt) als auch in den Departementen werden 
Mitarbeitende und Vorgesetzte für die Beurteilungsgespräche 
geschult. Dabei kommen unter anderem mögliche Diskriminierungen zur 
Sprache. Weiter sind auf dem Intranet der Bundesverwaltung 
verschiedene Dokumente abrufbar, die Mitarbeitende, Führungskräfte 
und Personalfachleute in bezug auf die Problematik der 
Diskriminierung bei Personalbeurteilungsgesprächen sensibilisieren 
sollen.
Aufgrund der bestehenden Massnahmen möchte der Bundesrat zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Vorschriften gegen 
Diskriminierung bei der Personalbeurteilung in der Bundesverwaltung 
erlassen. Er beantragt daher, die Motion Teuscher in ein Postulat 
umzuwandeln.
Auskunft: Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 
62 27
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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