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EFD: Neufassung der "Wiener Konvention" gutgeheissen

Bern (ots)

28. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute einer
Änderung des Übereinkommens betreffend Prüfung und Bezeichnung von 
Edelmetallgegenständen (Wiener Konvention) zugestimmt. Neu wird der 
Anhang, in dem das Aussehen der so genannten Kollektiv- 
Kontrollmarken (Gemeinsame Punzen) beschrieben ist, mit den 
edelmetallspezifischen Erkennungszeichen ergänzt.
Die vom Bundesrat gutgeheissene Änderung ist rein formaler Natur und 
dient lediglich der Anpassung des Übereinkommenstextes an die 
gängige Praxis. Das heisst, im grenzüberschreitenden Handel mit 
Edelmetallwaren werden die jeweiligen Erkennungszeichen schon seit 
Inkrafttreten der Wiener Konvention im Jahr 1975 angewandt. Im 
vergangenen Jahr kam die Kontrollmarke für Palladium hinzu.
Ziel der Wiener Konvention ist es, den internationalen Handel mit 
Edelmetallwaren zu erleichtern und die Konsumentinnen und 
Konsumenten vor minderwertigen Waren schützen. Mit der Kontrollmarke 
bestätigt die zuständige Behörde des Herstellerlandes, dass ein 
Edelmetallgegenstand den vorgeschriebenen Feingehalt an Gold, 
Silber, Platin oder Palladium aufweist. In den Mitgliedstaaten der 
Wiener Konvention können entsprechend gezeichnete Edelmetallwaren 
ohne weitere Kontrolle und Stempelung eingeführt werden.
Derzeit gehören der Wiener Konvention elf Staaten an. Nebst der 
Schweiz sind dies Österreich, die Tschechische Republik, Holland, 
Dänemark, Finnland, Irland, Norwegen, Portugal, Schweden und 
Grossbritannien.
Auskunft: Paul Marti, Zentralamt für Edelmetallkontrolle, Tel. 031 
322 65 86.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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