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EFD: Pensionskasse des Bundes: Konzentration auf das Kerngeschäft

Bern (ots)

09. Mai 2003 (EFD) Zusätzliche Leistungen des
Arbeitgebers an vorzeitig pensioniertes Militär- und 
Grenzwachtpersonal sowie Piloten werden ab 1. Januar 2004 durch das 
Eidg. Personalamt ausbezahlt. Dies hat der Bundesrat an seiner 
heutigen Sitzung beschlossen. Dadurch wird PUBLICA von einer Arbeit 
entlastet, die nicht zur beruflichen Vorsorge im engeren Sinn 
gehört.
Gemäss geltendem Recht können bestimmte Personalkategorien 
(Militärpersonal, Piloten, Stabsoffiziere und Grenzwächter) mit 58 
Jahren, in Ausnahmefällen mit 55 Jahren in den Ruhestand treten. Sie 
beziehen neben den Pensionskassenleistungen eine so genannte 
Arbeitgeberzusatzleistung, mit der zusammen sie bis zum 65. 
Altersjahr ein Einkommen zwischen 80 und 90 Prozent ihres bisherigen 
Lohnes erzielen.
Bis anhin wurden diese Arbeitgeberzusatzleistungen zusammen mit der 
Pensionskassenrente durch die Pensionskasse des Bundes ausgerichtet. 
Ab 1. Januar 2004 wird das Eidg. Personalamt als zentrale Stelle die 
Ermittlung und Auszahlung der Arbeitgeberzusatzleistungen vornehmen. 
Die Leistungen unterliegen der AHV-Beitragspflicht. Die Beiträge 
werden paritätisch von den Begünstigten und dem Bund getragen.
Im Hinblick auf den vom Parlament geforderten Wechsel der 
beruflichen Altersvorsorge beim Bund vom Leistungsprimat zum 
Beitragsprimat hat der Bundesrat ferner beschlossen, das System der 
Arbeitgeberzusatzleistungen für Militär- Piloten und 
Grenzwachtpersonal einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, 031 323 93 65
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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